Basler Regierung streicht Bearbeitungsgebühr bei Hundesteuer

Das Halten eines Hundes wird im Kanton Basel-Stadt günstiger: Das kantonale Veterinäramt darf künftig für die Hundesteuer-Rechnung keine Bearbeitungsgebühr von zwanzig Franken mehr verlangen.

Das Halten eines Hundes wird im Kanton Basel-Stadt günstiger: Das kantonale Veterinäramt darf künftig für die Hundesteuer-Rechnung keine Bearbeitungsgebühr von zwanzig Franken mehr verlangen.

Die Regierung hat die Gebührenverordnung des Veterinäramts am Dienstag entsprechend angepasst. Die Änderung trete per sofort in Kraft, heisst es in einem Communiqué.

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