Basler Regierung verdoppelt Vaterschaftsurlaub auf zehn Tage

Männliche Angestellte des Kantons Basel-Stadt können künftig nach der Geburt eines Kindes doppelt so lang ohne den Bezug von Ferientagen oder Lohneinbusse zu Hause bleiben wie bisher: Die Regierung verdoppelt den Vaterschaftsurlaub von fünf auf zehn Tage.

Männliche Angestellte des Kantons Basel-Stadt können künftig nach der Geburt eines Kindes doppelt so lang ohne den Bezug von Ferientagen oder Lohneinbusse zu Hause bleiben wie bisher: Die Regierung verdoppelt den Vaterschaftsurlaub von fünf auf zehn Tage.

Die entsprechende Anpassung der Ferien- und Urlaubsverordnung erfolgte auf den 1. Januar 2014, teilte die Regierung am Dienstag mit. Aufs Tapet gebracht worden war der längere Vaterschaftsurlaub in einem parlamentarischen Vorstoss der SP, in dem es um die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Mütter und Vater ging.

Eine weitere Forderung dieses Anzugs werde bereits übertroffen, hält die Regierung weiter fest. So gewähre der Kanton als Arbeitgeber schon heute eine unbezahlte Elternzeit von bis zu acht Monaten.

Dagegen lehnt die Regierung die Forderung nach einem Rechtsanspruch auf Pensenreduktion ab. Schon heute hätten aber 60 Prozent der Mitarbeitenden von Basel-Stadt ein Teilzeitpensum, heisst es im Communqiué.

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