Die baselstädtische Regierung hält daran fest, in den Bankrat der Basler Kantonalbank keine Parlaments- oder Regierungsmitglieder mehr zu wählen. Allerdings verzichtet sie nach der Vernehmlassung zum neuen Kantonalbankgesetz auf das alleinige Wahlrecht.
Die Regierung legte die bereinigte Vorlage für das neue Gesetz am Donnerstag vor. Deren Ziel ist die Klärung der Verantwortlichkeiten und die Verbesserung der Corprate Governance. Dabei schlägt sie bei der Wahl der Mitglieder des Bankrats einen Kompromiss vor, wie sie in einer Mitteilung festhält.
Gemäss dem Kompromiss soll künftig die Regierung die Bankratsmitglieder aussuchen, und der Grosse Rat würde sie aufgrund des so genannt gebundenen Regierungsvorschlags wählen, hätte also eine Art Vetorecht. Die Änderung gegenüber der ursprünglichen Revisionsvorlage hat die Regierung aufgrund des Widerstandes der politischen Parteien vorgenommen.
Im Übrigen hält die Regierung aber an der Verkleinerung und Entpolitisierung des Bankrats fest. Grossrats- und Regierungsmitglieder sollen nicht mehr in das Gremium wählbar sein.