Die Basler Regierung weitet die im Verkehrskonzept Innerstadt vorgesehenen Güterumschlagszeiten aus. Mit einer am Dienstag beschlossenen Verordnungsänderung macht sie einen ersten Schritt bei der Umsetzung der vom Grossen Rat geänderten Leitplanken für das Konzept.
Die Güterumschlagszeiten, die im Verkehrskonzept Innerstadt vorgesehen waren, werden ausgeweitet. Dies hat die Basler Regierung am Dienstag beschlossen.
Gemäss neuem Beschluss werden die Güterumschlagszeiten von Montag bis Samstag auf 5 bis 11 Uhr ausgedehnt. Damit beginnen sie täglich eine Stunde früher und dauern am Samstag zwei Stunden länger als bisher vorgesehen, wie aus einer Regierungsmitteilung hervorgeht.
Nur Kernzone betroffen
Die Verordnungsänderung erlaube es, die Verkehrsanordnungen in der Kernzone der Innerstadt bezüglich Güterumschlagszeiten erneut zu publizieren, heisst es weiter. Gebe es keine Einsprachen, könnten die neuen Signale ab Spätsommer aufgestellt werden.
Keinen Einfluss hat der Regierungsbeschluss dagegen auf die Umsetzung es neuen Verkehrsregimes Innerstadt ausserhalb der Kernzone (Tempo-30-Zone). Die von Zufahrsbeschränkungen unabhängigen Signalisationen und Markierungen sollen ab kommender Woche auf den Strassen angebracht werden.
Weitere Konkretisierung folgt
Mit dem Beschluss kommt die Regierung dem Anliegen einer Motion nach, die von der CVP eingereicht und vom Grossen Rat im März gegen grünen Widerstand an die Regierung zur Stellungnahme überwiesen worden war. Zu Vorstössen, die das Parlament im April überwiesen hatte, sollen Vorschläge noch vor den Sommerferien folgen.
So werde die Regierung dem Grossen Rat bis zur Juni-Sitzung einen integralen Bericht zu den Vorstössen vorlegen. Diese fordern teils konzeptionelle Änderungen an dem vom Grossen Rat selbst im Jahr 2011 beschlossenen Verkehrskonzept.
Folge der Grosse Rat dabei den Regierungsanträgen, würden die verlangten Konzeptänderungen umgesetzt, hält die Regierung fest. Weicht er aber ab, werde unverzüglich die schon bestehende Verordnung umgesetzt. Solange die neuen Signalisationen nicht angebracht sind, ändert sich allerdings an den bisherigen Zufahrtsregelungen nichts.
Verzögerung in jedem Fall
Laut Regierung führt das Rückkommen des Grossen Rats vom Frühjahr aber in jedem Fall zu einer Verzögerung der fussgängerfreundlichen Innerstadt, wie dies schon im Februar angekündigt wurde. Die vom Grossen Rat verlangten Anpassungen würden indes so rasch wie möglich vorgenommen.