In Basel-Stadt wohnhafte Ausländer sollen ihre Anliegen mit einem neuen politischen Instrument einbringen können. Die Regierung beantragt dem Grossen Rat, ihr eine entsprechenden SP-Motion für eine so genannte «Ausländermotion» zur Erfüllung zu überweisen.
Verlangt wird indes nicht eine eigentliche Motion, die ein verbindlicher Auftrag an die Exekutive ist, sondern ein Postulat, also ein Bericht der Regierung zum jeweiligen Thema. Weil Postulate im Stadtkanton anders als anderswo «Anzug» genannt werden, nennt die Motionärin ihr gewünschtes Instrument zwecks Verständnis «Motion».
Verlangt wird ein Instrument, das nur Ausländerinnen und Ausländer nutzen können sollen – während die etablierte Petition als reine formalisierte Frage allen offen steht. Die Motionärin regt eine tiefe Limite von mindestens 50 Unterschriften an, mit denen eine «Ausländermotion» dem Grossen Rat unterbreitet werden soll.
Die Regierung verweist in ihrer unterstützenden Kurzmitteilung auf das Integrationsleitbild: Mit dem vorgeschlagenen neuen Instrument seien die Partizipationsmöglichkeiten der erwachsenen, nicht stimmberechtigten Migrationsbevölkerung zu stärken. So könne auch die Chancengleichheit gefördert werden.
Der Grosse Rat hatte die Motion im Mai mit 44 gegen 43 Stimmen hauchdünn zur Berichterstattung an die Regierung überwiesen. Die Linke hofft auf bessere politische Partizipation von engagierten Ausländern nicht erst nach der Einbürgerung. Die Ratsrechte hingegen kritisiert eine Bevorzugung und fürchtet juristische Probleme.