Die Basler Regierung will künftig Eignerstrategien für Unternehmen, an denen der Kanton beteiligt ist, generell offenlegen. Das hat sie bei der Überarbeitung ihrer Public Corporate Governance-Richtlinien zur Steuerung der Beteiligungen des Kantons neu festgehalten.
Die Basler Regierung will ihre Eignerstrategien für Unternehmen künftig offenlegen. Bisherige Eignerstrategien sollen nun zunächst daraufhin überprüft werden, ob sie Geschäftsgeheimnisse enthalten und gegebenenfalls überarbeitet werden, teilte die Regierung am Dienstag mit: Die Veröffentlichung solcher Geheimnisse könne sonst die Marktstellung der betreffenden Unternehmen beeinträchtigen.
Neu in den Richtlinien festgehalten ist im weiteren der Kreis der Unternehmen mit Kantonsbeteiligung, für die Eignerstrategien und Risikoanalysen erstellt werden sollen: Erfolgen solle dies nur bei Beteiligungen, die der Kanton beherrscht und beziehungsweise oder die wesentlich sind.
In den Anhang der Richtlinien aufgenommen wurden zudem die Beteiligungsstrategie und das Konzept zur Risikoanalyse. Dasselbe gilt für das allgemeine Anforderungsprofil für die Vertretungen des Kantons in den Unternehmen, die von der Regierung bestimmt werden, sowie das Muster eines Mandatsvertrags.
Die bisher als geheim eingestuften Eignerstrategien für selbständige öffentlich-rechtliche Anstalten waren dieses Jahr zum Zankapfel zwischen der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rats und der Regierung geworden. Die GPK forderte die Offenlegung, dies namentlich auch im Zusammenhang mit der Führungskrise bei den Basler Verkehrs-Betrieben (BVB).
Die Regierung verwies demgegenüber auf Geschäftsgeheimnisse in den Strategien. Schliesslich veröffentlichte sie im September die Eignerstrategie für die BVB. Im Oktober folgten Eignerstrategien für die Universität Basel, die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) und das Swiss Tropical and Public Health-Institut (Swiss TPH), die in den partnerschaftlich geführten Institutionen Leistungsaufträge und andere Vorgaben ergänzen sollen.