Die Basler Regierung will in grösseren privaten Parkplatz-Anlagen eine Pflicht zur Erstellung von Ladenstationen für Elektrofahrzeuge einführen. Zudem will sie eine effizientere Nutzung von privaten Parkplätzen zulassen.
Künftig soll eine angemessener Anteil an Parkplätzen in einer privaten Parkierungsanlage mit Ladevorrichtungen für Elektrofahrzeuge ausgerüstet werden müssen, heisst es in einer Regierungsmitteilung vom Dienstag. Zu entsprechenden Änderungen des Bau- und Planungsgesetzes sowie der Parkplatzverordnung wurden gleichentags die Vernehmlassung gestartet.
Die Verfügbarkeit von Ladestationen ist gemäss Kanton ein sehr wichtiges Kaufargument für Elektroautos. Konkret sieht die Verordnung vor, dass wenn Anlagen mit mehr als 20 Abstellplätzen erstellt werden, mindestens 10 Prozent der Parkplätze mit Ladestationen ausgestattet werden müssen. Dasselbe soll für Erweiterungen bestehender Anlagen um mehr als 20 Parkplätze gelten.
Eine Parkplatzerstellungspflicht soll es im Kanton Basel-Stadt indes weiterhin keine geben. Die Regierung will zudem an einer maximal zulässigen Anzahl an privaten Parkplätzen bei Wohn- und Geschäftsbauten festhalten. Die Errechnung der Anzahl erlaubten Parkplätze bleibe grundsätzlich unverändert.
Zusätzliche Parkplätze für Carsharing
Bei Bedarf und auf jeden Fall ab einer Erstellung von 100 Parkplätzen soll ein Nachweis mittels Verkehrsgutachten erforderlich sein, dass eine Parkierungsanlage verträglich ist. Insbesondere müsse dieses Auswirkungen auf die Lärm- und Luftimmissionen, auf die Sicherheit sowie die Auslastung des Strassennetzes aufzeigen.
Grundsätzlich reduzieren will die Regierung die zulässige Anzahl privater Parkplätze für Hochhäuser. Wenn ein Bauherr jedoch nachweisen kann, dass die Nachteile zu Lasten der Umwelt nicht überwiegen, sollen punktuell indes auch mehr Parkplätze möglich sein.
Zusätzliche Parkplätze in privaten Anlagen soll das Bau- und Gastgewerbeinspektorat neu für Carsharing-Angebote ermöglichen können. Keine höhere Zahl an Parkplätze mehr bewilligen will die Regierung dagegen für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb. Solche Fahrzeuge seien volkswirtschaftlich nur dann sinnvoll, wenn sie bestehende Autos ersetzen.
Solange sie nicht zu einer relevanten Veränderung der Anzahl Fahrten führen, sollen Doppel- und Mehrfachnutzungen von privaten Parkplätzen zudem explizit erlaubt werden. Damit will die Regierung eine effizientere Nutzung von privaten Parkplätzen ermöglichen, um den Parksuchverkehr einzudämmen.
Anpassungen wegen ÖV-Ausbau
Anpassen will die Regierung im Weiteren die Gebiete, in denen die einzelnen Berechnungsfaktoren für die Zahl der Parkplätze von Geschäftsbauten gelten. Insbesondere wird die stärkste Einschränkung von der Innenstadt auf zusätzliche Gebiete ausgeweitet. Damit will der Kanton dem Ausbau des öffentlichen Verkehrs Rechnung tragen.
Die aktuelle Parkplatzverordnung stammt im Wesentlichen aus dem Jahr 1992, wie es weiter heisst. Sie sei damals eine von mehreren Massnahmen zu Gunsten des ersten Luftreinhalteplans gewesen. Die Verordnung beschränkt die Anzahl Parkplätze für Personenwagen auf Privatparzellen. Sie gilt nicht für Parkplätze auf öffentlichem Grund. Die Vernehmlassung dauert bis zum 11. August.