Basler Regierung will flexibleren Mehrwertabgabefonds

Umzonungsgewinne bis zu 10’000 Franken sollen in Basel-Stadt künftig steuerfrei sein. Dies schlägt die Regierung mit einer Gesetzesrevision zum Mehrwertabgabefonds vor, die sie am Dienstag in die Vernehmlassung gab. Zudem sollen diese Gelder künftig auch breiter ausgegeben werden können.

Umzonungsgewinne bis zu 10’000 Franken sollen in Basel-Stadt künftig steuerfrei sein. Dies schlägt die Regierung mit einer Gesetzesrevision zum Mehrwertabgabefonds vor, die sie am Dienstag in die Vernehmlassung gab. Zudem sollen diese Gelder künftig auch breiter ausgegeben werden können.

Im Bau- und Raumplanungsgesetz will die Regierung gemäss ihrer Mitteilung «Vereinfachungen zugunsten der Bauherrschaften» aufnehmen. Neben dem Freibetrag sollen etwa Planungskosten vom planungsbedingten Mehrwert abgezogen werden können. Präzisiert werden sollen die Grundlagen, vor allem in speziellen Nutzungszonen.

Die Regierung will zudem die Zweckbindung des Mehrwertfonds lockern: Darf dieser heute nur für öffentliche Grünanlagen im Stadtgebiet verwendet werden, so sollen künftig auch Gelder an Stadt- und Spielplätze fliessen dürfen.

Extraterritoriale Zuschüsse

Ausnahmsweise sollen auch Grünanlagen in Nachbargemeinden zum Zuge kommen dürfen, wenn diese primär von Baslern besucht werden. Als Beispiel wird der Margarethenpark auf Baselbieter Boden genannt.

Überdies will die Basler Regierung aus dem Fonds auch die ÖV-Erschliessung in verdichteten Quartieren mitfinanzieren können – was die allgemeine Staatskasse entlasten würde. Dies soll namentlich auch bisher unternutzten Gewerbegebieten zu Gute kommen.

Auslöser der Revision sind zwei vom Grossen Rat überwiesene Vorstösse von CVP und SP. Die baselstädtische Mehrwertabgabe schöpft im die Hälfte jener Gewinne ab, die bei Aufzonungen entstehen. Der Stadtkanton hatte die Mehrwertabgabe schon 1977 eingeführt; im Bundesrecht ist diese seit 1979 vorgesehen, in vielen Kantonen jedoch noch nicht eingeführt.

Seit zwei Jahren ist nun ein revidiertes Bundes-Raumplanungsgesetz mit Vorgaben für eine Mehrwertabgabe in Kraft, das die Kantone bis in drei Jahren umsetzen müssen. Verspätete Kantone dürfen danach keine neuen Bauzonen mehr ausscheiden, bis ihre Abgabe steht. – Die Anfang Mai präsentierte Baselbieter Vernehmlassungsvorlage sieht den bundesrechtlichen Minimalsatz von 20 Prozent vor.

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