Das Anmeldeverfahren für natürliche Personen soll im Kanton Basel-Stadt vereinfacht und der Aufwand für die Behörden reduziert werden. Die Regierung beantragt dazu dem Grossen Rat eine Totalrevision des Gesetzes über das Aufenthaltswesen.
Wegfallen soll konkret das Hinterlegen der Schriften, namentlich des Heimatscheins, wie es in einer Mitteilung vom Dienstag heisst. Angesichts der heute zur Verfügung stehenden technischen Mitteln liesse sich dies nicht mehr rechtfertigen. Künftig soll bei der einwohnerrechtlichen Anmeldung der Nachweis der Identität und die Vorlage eines beliebigen Zivilstandsdokuments genügen.
Vorgesehen sind zudem gemäss Mitteilung weitere Anpassungen. Diese betreffen etwa die rechtliche Regelung des Einwohnerregisters, die behördlichen Meldepflichten sowie die Mitwirkungspflicht der meldepflichtigen Personen. Die Basler Regierung hat den Ratschlag für das neue Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt unter Einbezug der Gemeinden Riehen und Bettingen verabschiedet.