Basler Regierung will Mehrweggeschirr-Vorschriften lockern

Die strenge Mehrweggeschirr-Pflicht in Basel soll gelockert werden. Die Basler Regierung empfiehlt dem Grossen Rat, eine Motion für die Befreiung der Herbstmesse von der Pflicht als Anzug zu überweisen. Sie besteht nur noch auf Mehrwegbecher, wie sie am Dienstag mitteilte.

Nur Mehrwegbecher bleiben an der Herbstmesse Pflicht.

(Bild: Mira Wekcer)

Die strenge Mehrweggeschirr-Pflicht in Basel soll gelockert werden. Die Basler Regierung empfiehlt dem Grossen Rat, eine Motion für die Befreiung der Herbstmesse von der Pflicht als Anzug zu überweisen. Sie besteht nur noch auf Mehrwegbecher, wie sie am Dienstag mitteilte.

Die beiden Grossräte Oskar Herzig (SVP) und Ernst Mutschler (FDP) fordern in einer Motion, die Herbstmesse wie die Fasnacht generell von der Mehrweggeschirrpflicht für Getränke und Esswaren auszunehmen. Die Vorschriften seien bei diesem Grossanlass logistisch und finanziell nicht praktikabel. Das Parlament hatte die Motion am 3. Januar mit 61 gegen 22 Stimmen zur Stellungnahme an die Regierung überwiesen.

Die Regierung will nun gemäss ihrer Stellungnahme den Vorstoss nicht als verbindlichen Motions-Auftrag, sondern nur als Anzug entgegennehmen, weil er ihr zu weit geht. Die Herbstmesse ganz von den Mehrweggeschirr-Vorschriften zu befreien, «würde einen unnötigen Rückschritt im Umwelt- und Ressourcenschutz bedeuten».

Ausnahme Fasnacht

Nach den bisherigen Erfahrungen am Grossanlass will die Regierung im Umweltschutzgesetz eine «Teillösung für Getränke» an der Herbstmesse vorlegen. Mehrwegbecher sollen Pflicht bleiben, aber mit Ausnahmen, wenn ein Sammelkonzept für rezyklierbare Gebinde etwa aus PET oder Alu besteht. Für anderes Geschirr fiele die Mehrweggebinde-Pflicht ganz weg.

«Wir haben festgestellt, dass die jetzigen Mehrweggeschirr-Vorschriften für ein paar Veranstaltungen schwieriger umzusetzen sind. Deshalb wollen wir nun eine flexiblere Lösung», sagt Matthias Nabholz, Leiter des Amts für Umwelt und Energie.

Gemäss dem kantonalen Umweltschutzgesetz dürfen seit 2014 an öffentlichen Veranstaltungen auf öffentlichem Grund für Getränke und Esswaren nur Mehrweggeschirr sowie PET-Flaschen mit Pfand verwendet werden. Dies gilt auch für öffentliche Veranstaltungen auf privatem Grund mit mehr als 500 Personen. Die Fasnacht ist davon ausgenommen.

Ziel ist es laut Nabholz, dass die neue Regelung 2017 in Kraft tritt – sofern der Grosse Rat zustimmt und nicht an der Motion festhält.

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