Basler Regierung will nachhaltigen Umbau des Steuersystems ohne unnötigen Risiken

Die Basler Regierung erachtet die Unternehmenssteuerreforn III aufgrund der internationalen Entwicklung als unverzichtbar. Sie will indes einen nachhaltigen Systemumbau mit Ausgleichsmassnahmen und fordert vom Bund den Verzicht auf alles, was unnötige finanzpolitische Risiken birgt.

Die Basler Regierung erachtet die Unternehmenssteuerreforn III aufgrund der internationalen Entwicklung als unverzichtbar. Sie will indes einen nachhaltigen Systemumbau mit Ausgleichsmassnahmen und fordert vom Bund den Verzicht auf alles, was unnötige finanzpolitische Risiken birgt.

In ihrer Vernehmlassungsantwort an den Bund stimmt die Basler Regierung den Zielen der Unternehmenssteuerreform III zu: Diese soll die Standortattraktivität erhalten, die internationale Akzeptanz des Steuersystems sichern und die nötigen Einnahmen der öffentlichen Hand wahren. Unabwendbar sei, dass die Schweiz international nicht mehr akzeptierte Steuermodelle aufhebt.

Die Auswirkungen dieser Reform seien wegen der vielen Elemente sehr schwer bezifferbar, sagte Finanzdirektorin Eva Herzog am Mittwoch auf Anfrage. Fokussiert auf die Senkung des Steuersatzes von 22 auf 16 Prozent mit einer Lizenzbox seien für den Kanton Basel-Stadt etwa 150 Millionen Franken Einnahmenausfälle zu erwarten. Falls aber dennoch viele Firmen abwandern, könnten es auch 400 Millionen werden.

Für gezielte, aber gegen riskante Schritte

Der Standortwettbewerb um innovative Unternehmen und Arbeitsplätze sei intensiv, hält die Regierung in einer Mitteilung fest. Die Schweiz sollte deshalb gezielte und international akzeptierte Ersatzmassnahmen für den Werkplatz umsetzen, insbesondere eine Lizenzbox und die vom Bundesrat vorgeschlagenen Anpassungen der Kapitalsteuer.

Weil die Reform finanziell anspruchsvoll wird, seien jedoch Massnahmen verfehlt, deren finanzielle Risiken zu gross seien. Aus der Vernehmlassungsvorlage streichen will die Regierung darum die zinsbereinigte Gewinnsteuer, Anpassungen am Beteiligungsabzug und bei der Verlustrechnung, die Abschaffung der Emissionsabgabe und die Ausdehnung der Teilbesteuerung der Dividenden auf Streubesitz.

Dagegen stärke die Regelung zur Aufdeckung stiller Reserven die Planungs- und Investitionssicherheit für öffentliche Hand und Firmen. Weniger umfassend werden könnte derweil aufgrund der internationalen Entwicklung die Lizenzbox, so dass wohl auch Basel-Stadt die ordentlichen Gewinnsteuersätze werde senken müssen, glaubt die Regierung.

Mehr Ausgleich und Kapitalgewinnsteuer

Weiter verweist die Regierung darauf, dass der Bund mit 60 Prozent an den Gewinnsteuereinnahmen von Statusgesellschaften heute massgeblich profitiere. Sie fordert ihn daher auf, die Ausgleichszahlungen auszubauen, damit er tatsächlich auch 60 Prozent der Mindereinnahmen der Reform trägt. Zudem soll der Ausgleich zielgerichteter den direkt betroffenen Kantonen zukommen.

Dass mit der Reform die steuerliche Ausschöpfung der Unternehmen sinkt, muss sich zudem laut der Regierung auch beim Nationalen Finanzausgleich (NFA) auswirken. So müsse das Gewicht der Unternehmensgewinne im NFA reduziert werden, und umso dringender sei es nun, dass die Zentrumslasten im NFA endlich angemessen abgegolten würden.

Schliesslich fordert die Regierung eine Gegenfinanzierung auf Ebene der Anteilseignerinnen und -eigner. Wenn die Gewinnsteuer abnehme, gewännen die Unternehmen an Wert. Daher sei es konsequent, für die Gegenfinanzierung bei deren Besitzerinnen und Besitzern anzusetzen, dies namentlich mit der Streichung des Steuerrabatts auf Dividenden und der Einführung einer Kapitalgewinnsteuer.

Eva Herzog: Vorlage «komplett überladen»

Für Finanzdirektorin Herzog ist die Vorlage in der präsentierten Form inakzeptabel; sie sei «komplett überladen». Allein schon die dynamischen Effekte der zinsbereinigten Gewinnsteuer seien kaum abschätzbar; gewisse Firmen könnten sich neu aufstellen und müssten danach möglicherweise gar keine Gewinnsteuern mehr zahlen.

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