Basler Regierung will rechtliche Grundlage für verdeckte Ermittlung

Mit einer Teilrevison des kantonalen Polizeigesetzes will die Basler Regierung verdeckte präventive Ermittlungen und Fahndungen auf eine rechtliche Grundlage stellen. Behoben werden soll damit eine seit vergangenem Jahr landesweit bestehende Gesetzeslücke.

Mit einer Teilrevison des kantonalen Polizeigesetzes will die Basler Regierung verdeckte präventive Ermittlungen und Fahndungen auf eine rechtliche Grundlage stellen. Behoben werden soll damit eine seit vergangenem Jahr landesweit bestehende Gesetzeslücke.

Entstanden ist diese per 1. Januar 2011 mit dem Inkrafttreten der neuen Strafprozessordnung, die unter anderem verdeckte Ermittlungen in Chatrooms unterband. Aus Sicht der Basler Regierung ist es aber für die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden unerlässlich, dass in Zukunft verdeckte Fahndungen und verdeckte Ermittlungen im Vorfeld von Strafverfahren wieder möglich sind, wie sie am Dienstag mitteilte.

Um die Gesetzeslücke zu schliessen, schlägt die Regierung dem Grossen Rat eine Ergänzung des Polizeigesetzes um zwei Paragraphen vor. Mit dieser Regelung im kantonalen Recht folgt die Regierung einer Aufforderung der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren. Zudem hat der Grosse Rat eine Motion für eine solche Lösung überwiesen.

Wird im Kanton Basel-Stadt zum Mittel der präventiven verdeckten Ermittlung gegriffen, braucht es dafür eine richterliche Genehmigung. Verdeckten Fahndern und Ermittlern wird zudem verboten, als „agent provocateur“ Straftaten zu provozieren.

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