Basler Regierung will Rechtsgrundlage für Zulassungsbeschränkungen

Für nichtobligatorische Schulfächer und Kurse will die Basler Regierung künftig Zulassungsbeschränkungen erlassen dürfen: Sie hat am Dienstag eine Teilrevision des Schulgesetzes dem Grossen Rat unterbreitet.

Für nichtobligatorische Schulfächer und Kurse will die Basler Regierung künftig Zulassungsbeschränkungen erlassen dürfen: Sie hat am Dienstag eine Teilrevision des Schulgesetzes dem Grossen Rat unterbreitet.

Die Option von Zulassungsbeschränkungen wünscht die Regierung bei schulisch organisierten Grundbildungen, Bildungsgängen auf Niveau höhere Fachschule, Weiterbildungsangeboten der weiterführenden berufsbildenden Schulen sowie bei freiwilligen Zusatzangeboten.

Der kantonale Bildungs-Chef Hans-Georg Signer betont, die Revision sei explizit keine Lex PPP, denn dieses umstrittene Schwerpunktfach gehöre zum ordentlichen Angebot, sei also nicht freiwillig, weshalb dafür keine Zulassungsbeschränkungen möglich würden. Hingegen falle das beliebte englische International Bacchalaureate (IB) darunter.

Hauptziel für Zulassungsbeschränkungen sei die auf Bundesebene in eine Art Lehre mit Berufsmatur umgebaute Wirtschaftsmittelschule (WMS): Deren viertes Jahr sei als Praktikum konzipiert, und Basel-Stadt wolle nur soviele WMS-Plätze anbieten, wie tatsächlich entsprechende Praktikumsplätze greifbar sind, sagte Signer weiter.

Mit der Schulgesetz-Teilrevision soll im Weiteren eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden, dass Lehrpersonen bei schweren Berufspflichtverletzungen vom Schuldienst ausgeschlossen und der schwarzen Liste der Erziehungsdirektorenkonferenz gemeldet werden können.

Aufgewertet und in den Primarschul-Pflichtkatalog integriert werden sollen ferner die bisher freiwilligen Musikalischen Grundkurse („Musik und Bewegung“). Das betroffene Lehrpersonal soll von der Musikakademie zum Kanton und den Gemeinden transferiert werden, wie die Regierung weiter vorschlägt.

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