Regelmässigen Sonntags-Flohmärkten unter freiem Himmel oder in Hallen sollen im Kanton Basel-Stadt bald keine rechtlichen Hindernisse mehr im Wege stehen. Die Regierung will das Gesetz über öffentliche Ruhetage und Ladenöffnung entsprechend anpassen.
Über den Flohmarkt schlendern und einkaufen. Das soll in Basel nun auch am Sonntag generell möglich werden. Die nötige Gesetzesrevision soll dem Grossen Rat bis Ende Jahr vorlegt werden. Dies geht aus dem am Freitag veröffentlichten Bericht zu einem parlamentarischen Vorstoss hervor.
Aufs politische Tapet gebracht worden waren die Sonntags-Flohmärkte von FDP-Grossrat Christophe Haller, der den sonntäglichen Flohmarkt-Besuch als willkommene Freizeitgestaltung für viele Menschen erachtet. Seine Motion wurde von mehr als vier Fünfteln der Parlamentarierinnen und Parlamentarier unterzeichnet.
Die Regierung beurteilt die Motion aufgrund der rechtlichen Situation als das falsche Instrument. Weil sie das Anliegen aber als berechtigt erachtet, will sie es in Form eines Anzugs entgegennehmen und umsetzen.