Die Regierung hat den Entwurf zur Revision der Pensionskasse an den Grossen Rat weitergeleitet. Für die Arbeitnehmer soll sich das Rentenalter wie vorgesehen um zwei Jahre erhöhen.
Am Dienstagnachmittag präsentierte Regierungsrätin Eva Herzog die detaillierte Revision des Pensionskassengesetzes (PKBS). Neu war insbesondere der Entscheid zu Leistungsprimat und Teilkapitalisierung.
Die Primat- und die Kapitalisierungsfrage hatte die Basler Regierung im Januar dieses Jahres noch offen gelassen, als sie die Revision des Pensionskassengesetzes in die Vernehmlassung schickte. Nun hat sie am Dienstag mit der Präsentation der Parlamentsvorlage auch in diesen umstrittenen Punkten Klarheit geschaffen.
Ohne Aufpreis zu Wertschwankungsreserve
Entschieden hat sich die Regierung nun für jene Lösung, welche Finanzdirektorin Eva Herzog im Januar als die für den Kanton günstigste bezeichnet hatte. Der Wechsel zur Teilkapitalisierung mit einem erwarteten Deckungsgrad von 90 Prozent verhilft der PKBS angesichts des aktuellen Deckungsgrads von rund 99 Prozent erst noch zu einer Wertschwankungsreserve von 10 Prozent.
Die Vollkapitalisierung würde dagegen wegen der geplanten Senkung des technischen Zinssatzes von vier auf drei Prozent die Staatskasse stark belasten. Die Regierung befürchtet, dass sie deshalb in den kommende Jahre Abstriche bei den Investitionen machen müsste, unter denen die Standortattraktivität des Stadtkantons litte.
Früheren Angaben zufolge müssten der Kanton und die Versicherten langfristig je 525 Millionen Franken zur Ausfinanzierung aufbringen. Der Wechsel zur Teilkapitalisierung mit Staatsgarantie soll dagegen weder den Kanton noch die Versicherten des Staates, der BVB, der IWB und der Spitäler zusätzlich belasten.
Entgegen dem Trend
Zu den umstrittensten Punkten in der Vernehmlassung gehörte die Primatsfrage. Während ein Grossteil privater wie öffentlich-rechtlicher Pensionskassen auf Beitragsprimat umstellen, will die Regierung am Leistungsprimat festhalten. Es sei aus ihrer Sicht für den von bürgerlicher Seite geforderten Wechsel zum Betragsprimat kein sozialpartnerschaftlicher Konsens möglich, wie aus dem Communiqué hervorgeht.
Dieser Entscheid bedeutet auch ein Teilerfolg für die Arbeitsgemeinschaft der Staatspersonalverbände. Diese forderten vor einigen Monaten von der Regierung, am Leistungsprimat feszuhalten und drohten mit Widerstand.
Zwei Jahre länger arbeiten
An der Erhöhung des Rentenalters von 63 auf 65 Jahre hält die Regierung fest. Diese Massnahme, mit der die Folgen des tieferen technischen Zinssatzes kompensiert werden soll, werde von den Sozialpartnern als Teil des Gesamtpakets akzeptiert, hält die Exekutive fest. An Stelle des Rentenalters die Pensionskassenbeiträge zu erhöhen, war für die Exekutive kein Thema.
Auslöser der Revision des Pensionskassengesetzes sind neue Vorgaben des Bundes. Um diesen zu entsprechen, soll im Kanton Basel-Stadt in Zukunft die Finanzierung der staatlichen Pensionskasse gesetzlich geregelt werden. Möglich wäre auch die Regelung der Leistungen gewesen, nicht aber gleichzeitig beides.