Die Basler Regierung will sich vor einem Urnengang über die Fusionsinitiative «ein Basel» vertieft mit den Folgen befassen: Sie beantragt dem Grossen Rat, ihr das Begehren zuerst zur Berichterstattung zu überweisen. Danach könne dieser über eine Abstimmungsempfehlung oder einen allfälligen Gegenvorschlag entscheiden.
In den beiden Basel waren Fusionsinitiativen im März eingereicht worden. Sie wollen die Aufnahme eines Fusionsartikels in beiden Kantonsverfassungen und ein Verfahren hin zur Kantonsfusion. Die baselstädtische Regierung hat dem Grossen Rat nun am Freitag beantragt, die Initiative im Stadtkanton für rechtlich zulässig zu erklären.
Gleichzeitig beantragt die Regierung dem Parlament, ihr das Volksbegehren zur Berichterstattung zuzuweisen. Da die Initiativen eine gleichzeitige Abstimmung in beiden Kantonen verlangen, empfehle es sich schon mit Blick auf die Koordination, das Begehren in Basel-Stadt nicht sogleich dem Volk vorzulegen, hält sie dabei fest.
Würde dagegen die Initiative sofort dem Volk vorgelegt, beraubte sich der Grosse Rat der Möglichkeit, eine Abstimmungsempfehlung oder einen Gegenvorschlag vorzulegen, heisst es in der Vorlage. Weiter verweist die Regierung aber auch darauf, dass im Nachbarkanton Baselland die Regierung dem Landrat gesetzlich zwingend einen materiellen Bericht zur Initiative vorlegen muss.
Region in starkem Wandel
Sie sei daher der Ansicht, dass auch im Kanton Basel-Stadt keine Abstimmung über die Fusionsinitiative erfolgen sollte, ohne dass sich ein Bericht vorgängig mit den Implikationen einer Annahme des Begehrens befasst hätte. Wichtig sei ihr insbesondere, die gegenwärtigen und zukünftigen Rahmenbedingungen auszuleuchten.
So seien die Menschen in der Region Basel zum Beispiel viel mobiler als noch zur Zeit der Wiedervereinigungsdebatten vor 50 Jahren. Die kommunalen oder kantonalen Grenzen stimmten immer weniger mit dem Aktionsradius der Bewohner überein: Diese wohnten in Schönenbuch, gingen nach Zürich arbeiten, schickten ihre Kinder in der Stadt zur Schule und verbrächten ihre Freizeit im Seilpark Wasserfallen.
Die Frage sei, ob das seit langem unveränderte politische Grundsystem der Region mit zwei Kantonen und Verwaltungen genug beweglich sei für die Bedürfnisse der Bevölkerung. Dies beantworte sich weniger mit Blick auf Vergangenheit oder Gegenwart. Vielmehr müsse die Einsetzung eines Verfassungsrats vor allem auch mit Blick auf die Zukunft beurteilt werden.
Der Bericht der Regierung werde sich daher vor allem mit den Herausforderungen der Zukunft befassen müssen. Vor dessen Hintergrund werde der Grosse Rat in der Lage sein zu entscheiden, ob er die formulierte Initiative dem Volk zur Annahme oder Ablehnung empfehlen oder ob er ihr einen formulierten Gegenvorschlag gegenüberstellen will.
Überlegungen auch in Baselland
Ein Gegenvorschlag könnte der Fusionsinitiative auch im Kanton Baselland gegenübergestellt werden: Entsprechende Überlegungen äusserte gemäss Medienberichten der letzten Tage der in der Baselbieter Regierung bei diesem Dossier federführende Sicherheitsdirektor Isaac Reber.
Demnach soll auch gemäss Gegenvorschlag ein Verfassungsrat gewählt werden; dieser hätte aber nicht nur Grundlagen einer Kantonsfusion zu erabeiten, sondern alle Varianten zu prüfen, auch eine verstärkte Kooperation ohne Fusion. Hintergrund sei die Befürchtung, die Fusionsinitiative allein könnte die Kantonsbevölkerung in zwei ähnlich grosse Lager spalten.