Über die Initiative für einen Rheinufersteg zwischen der Wettstein- und der Mittleren Brücke in Basel erstattet die Regierung Bericht. Der Grosse Rat lehnte am Mittwoch eine gerichtliche Zulässigkeits-Abklärung ebenso ab wie einen direkten Volksentscheid.
Die Regierung hatte beantragt, das unformulierte Volksbegehren ihr zu überweisen, damit sie offene Fragen zuhanden des Parlaments klären kann. Die CVP/EVP-Fraktion beantragte – mit Verweis auf einen früheren Gerichtsetscheid zu einem Stegprojekt der CMS – stattdessen erst das Appellationsgericht über die rechtliche Zulässigkeit entscheiden zu lassen.
Die CVP blieb jedoch mit ihrem Anliegen allein. Mehrere Voten agumentierten, dass das Gericht damals das CMS-Projekt bachab geschickt hatte, weil kein klarer Volkswille erkennbar sei, der den wichtigen Denkmalschutz aufwöge. Auch ein LDP-Antrag, die Initiative direkt dem Volk vorzulegen, fiel anschliessend klar durch.
Mit der Überweisung an die Regierung hat das Parlament gleichzeitig das mit 3561 gültigen Unterschriften eingereichten Volksbegehrens für rechtlich zulässig erklärt. Dieser Beschluss kann innert zehn Tagen per Beschwerde beim Verfassungsgericht angefochten werden.