Die Regierungen beider Basel wollen keine Lockerung der Fluglärm-Vorschriften: In ihren Stellungnahmen lehnen sie eine geplante Änderung der Lärmschutz-Verordnung (LSV) des Bundes ab, die zwischen zehn Uhr am Abend und Mitternacht mehr Lärm zuliesse.
In der LSV soll die raumplanerische Vorsorge gegen Fluglärm flexibilisiert werden, wie aus der Baselbieter Regierungsmitteilung vom Dienstag hervorgeht: Konkret würden bei Grossflughäfen die Planungs- und Immissionsgrenzwerte der LSV als eingehalten gelten, wenn zwischen 24 und 06 Uhr kein Flugbetrieb vorgesehen ist.
Diese Änderung betreffe die «kritische Tageszeit der Einschlafphase (22-24 Uhr)». Dass der Vorschlag zur Lockerung just «eine der sensibelsten Tageszeiten für die Bevölkerung» betrifft, sei für den Baselbieter Regierungsrat «nicht nachvollziehbar». Zweck der LSV sei doch, die Bevölkerung vor schädlichem und lästigem Lärm zu schützen.
Die Baselbieter Regierung betrachte den Änderungsvorschlag als Anpassung der LSV ans Betriebsreglement einer Anlage, und dies könne «nicht im Sinne des Umeltschutzgesetzes sein». Hintergrund der Bundes-Pläne ist, dass das Lärmschutzrecht allzu lärmige Gebiete heute neuer Nutzung entzieht – was wirtschaftlichen Interessen zuwiderläuft.
In Gebieten mit Fluglärm über den LSV-Grenzwerten dürfen nach heutiger Regelung etwa keine neuen Bauzonen geschaffen und bestehende Bauzonen nicht neu erschlossen werden. Das UVEK will mit der Änderung den Interessenkonflikt zwischen Lärmschutz der Bevölkerung und Siedlungsentwicklung entschärfen.
Die Planungs- und Immissionsgrenzwerte für den Nachtflugbetrieb sollen künftig unter anderem dann als eingehalten gelten, wenn die Gebäude gut schallisoliert sind. Zudem sollen gemäss Vorschlag die Schlafräume Fenster haben, die sich in den Zeiten mit Flugverkehr automatisch schliessen und in flugfreien Zeiten automatisch öffnen lassen.
Für die baselstädtische Regierung würde die vom Bund vorgeschlagene Änderung jedoch «den Lärmschutz mehr schwächen als Vorteile für die Raumplanung kreieren», wie sie ihrerseits mitteilte. Darüber hinaus entstünden «kontraproduktive Auswirkungen» auch bezüglich anderer Lärmarten als Fluglärm, warnte sie weiter.