Basler Regierungsrat Dürr reicht Verleumdungsklage ein

Der Basler Regierungsrat Baschi Dürr reicht Strafanzeige ein wegen Verleumdung. Anlass dafür ist ein Artikel in der «Basler Zeitung» vom Donnerstag. In diesem wird dem Vorsteher des Justiz- und Sicherheitsdepartements (JSD) vorgeworfen, bei der Polizei die Duldung einer Hausbesetzung angeordnet zu haben.

Der Basler Regierungsrat Baschi Dürr reicht Strafanzeige ein wegen Verleumdung. Anlass dafür ist ein Artikel in der «Basler Zeitung» vom Donnerstag. In diesem wird dem Vorsteher des Justiz- und Sicherheitsdepartements (JSD) vorgeworfen, bei der Polizei die Duldung einer Hausbesetzung angeordnet zu haben.

Die Anzeige des FDP-Regierungsrats richtet sich gemäss einer Mitteilung des JSD gegen Unbekannt. Die Unterstellung, dass Dürr einen Duldungsbefehl erteilt habe, sei «eine Lüge», hält das Departement fest.

Im BaZ-Artikel geht es um den Polizeieinsatz in der Nacht auf vergangenen Sonntag in Zusammenhang mit einer Hausbesetzung in der St. Johanns-Vorstadt. Weil kurz nach Mitternacht einige der rund 150 Anwesenden ein Feuer vor der besetzten Liegenschaft entfachten. rückte die Berufsfeuerwehr in Begleitung der Polizei aus.

In der Folge wurden die Einsatzkräfte nach Polizeiangaben angegriffen und mit Steinen und anderen Gegenständen beworfen. Es kam zudem zu Sachbeschädigungen. Die Polizei setzte Gummischrot ein, verletzt wurde jedoch niemand.

Umstrittenes Dokument

In ihrem Artikel geht die BaZ der Frage nach, warum die Polizei nicht früher gegen die Hausbesetzer vorgegangen ist. Für eine polizeiliche Räumung der Liegenschaft habe es zunächst keine Handhabe gegeben, hält das JSD dazu fest.

Für den Vorwurf, dass der JSD-Vorsteher der Polizei einen Duldungsbefehl erteilt hat, beruft sich die Zeitung auf ein Einsatzprotokoll. Inhaltlich ist die in der BaZ abgebildete Passage aus diesem Protokoll jedoch laut dem Departement falsch.

Untersucht werden soll nun, wie diese Passage in ein polizeiliches Arbeitsprotokoll gelangen konnte. Ebenso will das JSD wissen, wie dieses Dokument zur «Basler Zeitung» gelangen konnte.

Regierungsrat Dürr habe jedenfalls «zu keinem Zeitpunkt Einfluss» auf den Einsatz genommen, heisst es in der Mitteilung weiter. Der Entscheid über das Vorgehen der Polizei sei wie immer bei den zuständigen Stellen der Kantonspolizei gefallen.

Dies bekräftigt gemäss Communiqué auch der Pikettoffizier, der in der fraglichen Nacht Dienst hatte: Der Polizeimajor habe den Departementschef zwar wie in solchen Situationen üblich sporadisch informiert, von diesem jedoch weder eine Anweisung erhalten noch eine solche erbeten.

Frühere Anzeige noch hängig

JSD-Vorsteher Dürr ist nicht der erste Basler Regierungsrat, der aufgrund eines BaZ-Artikels an die Staatsanwaltschaft gelangt. 2014 hatte Bau- und Verkehrsdirektor Hans-Peter Wessels Strafanzeige wegen möglicher Amtsgeheimnisverletzung eingereicht.

Auslöser war eine von der «Basler Zeitung» publik gemachte Kaderklausur des Bau- und Verkehrsdepartements in Stockholm. Dieses Verfahren ist derzeit beim Appellationsgericht pendent, wie es am Donnerstag bei der Staatsanwaltschaft auf Anfrage hiess.

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