Basler Staatsanwaltschaft droht FCB-Ultras mit Netz-Fahndung

Nach den schweren Ausschreitungen beim St. Jakob-Park vom April droht die Basler Staatsanwaltschaft gewalttätigen FCB-Ultras nun mit einer Internet-Fahndung: Sie will Fotos publizieren, wenn sich die Gesuchten nicht bis Ende Monat stellen.

Täter gesucht: Ausschnitt aus einem Augenzeugenvideo vom 10. April 2016.

(Bild: TagesWoche)

Nach den schweren Ausschreitungen beim St. Jakob-Park vom April droht die Basler Staatsanwaltschaft gewalttätigen FCB-Ultras nun mit einer Internet-Fahndung: Sie will Fotos publizieren, wenn sich die Gesuchten nicht bis Ende Monat stellen.

Trotz intensiver Ermittlungen seien mehrere Tatverdächtige noch nicht identifiziert, teilte die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt am Mittwoch mit. Sofern sich die gesuchten Personen nicht melden, erfolge Ende Oktober eine Veröffentlichung von verpixelten Fotos im Internet. Zeige dies keine Wirkung, sollen ab Mitte November Bilder unverpixelt veröffentlicht werden.

Die Ausschreitungen hatten am 10. April nach dem Abpfiff des Fussballspiels des FC Basel gegen den FC Zürich stattgefunden. Sie dehnten sich von der so genannten Eventplattform auf dem Gelände des St. Jakob-Park später aus auf den Parkplatz vor der St. Jakobshalle auf Baselbieter Kantonsgebiet.

Auf der Plattform bewarfen die Randalierer Polizisten mit Steinen, Petarden, Flaschen und anderen Gegenständen, als die Beamten den Weg zum Eisenbahnperron sichern wollten. Die Polizei setzte Gummischrot und Reizgas ein.

Mehrere Verletzte und zwölf Festnahmen

Mehrere Polizistinnen und Polizisten der Basler und auch der Baselbieter Kantonspolizei wurden verletzt. Ausserhalb des Stadions fiel ein Kind eine Treppe herunter, nachdem es von einer Person angerempelt worden war. Zudem wurde ein Mann durch ein Gummischrotgeschoss eines Polizisten am Auge schwer verletzt. Gegen den Polizisten wurde ein Verfahren wegen Körperverletzung eingeleitet.

Zwölf mutmassliche Täter waren festgenommen worden; darunter zwei Jugendliche. Die Staatsanwaltschaft führt Verfahren wegen Landfriedensbruchs, Körperverletzung und Sachbeschädigung sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. In Untersuchungshaft befindet sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft niemand mehr. Einzelne Inhaftierte mussten nach Haftbeschwerden entlassen werden.

Bei den Ausschreitungen entstand Sachschaden von mindestens 100’000 Franken.

Als Massnahme nach den Ausschreitungen hatten die Verantwortlichen im Sommer bekannt gegeben, auf der Eventplattform zusätzliche und bessere Videokameras zu installieren. Die Bilder werden laufend im Stadion-Kontrollraum von FCB-Sicherheitsleuten und Polizei ausgewertet und sollen Eingreifen und Strafverfolgung verbessern.

Wer Stadion- oder Rayonverbot hat, soll zudem von FCB und Polizei zu einem Gespräch eingeladen werden, das Konsequenzen von Fehlverhalten klarstellt. Ab Februar 2017 sollen zudem zwecks Sozialkontrolle Fans auf der Plattform eine Bar betreiben, in Zusammenarbeit mit der Fanarbeit und in Absprache mit dem FCB.

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