Die Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission (UVEK) des Basler Grossen Rates stimmt der Revision des kantonalen Energiegesetzes zu. In ihrem am Freitag veröffentlichten Bericht schlägt die Kommission einige Anpassungen vor.
Die UVEK nahm vor allem redaktionelle Verbesserungen vor um Interpretationen zu vermeiden. So soll die Wärmeerzeugung in bestehenden Gebäuden dann auf erneuerbare Energie umgestellt werden, wenn sie zu keinen Mehrkosten führt. Im regierungsrätlichen Entwurf hiess es noch, wenn sie «wirtschaftlich vertretbar» sei.
Nach Meinung der UVEK soll die Installation neuer fossiler Heizsysteme lediglich melde- statt bewilligungspflichtig sein. Im Gegensatz zur Regierung will die UVEK zudem Heizpilze nicht mehr verbieten. Anlagen, die vollständig über vor Ort produzierte, erneuerbare Energie betrieben werden, sollen erlaubt sein.
Weniger CO2 ausstossen
Die UVEK kommt zudem teilweise einer Forderung der Handelskammer beider Basel entgegen, und will steuerbare Wärmepumpen von einer Lenkungsabgabe befreien. Die UVEK will aber das Lenkungssystem nicht grundsätzlich ändern.
Bei der regierungsrätlichen Gesetzesrevision handelt es sich um einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Basel- erneuerbar», die im Oktober 2014 mit 3200 Unterschriften eingereicht worden. Zudem wurden rund 20 parlamentarische Vorstösse zum Thema eingereicht.
Mit dem neuen Gesetz soll die Wärmeerzeugung auf erneuerbare Energien umgestellt werden. Dies soll ohne Mehrkosten erfolgen. Das Ziel ist es es, bis zum Jahr 2050 den CO2-Ausstoss pro Kopf in Basel auf eine Tonne im Jahr zu senken. Dies ist ein Viertel des heutigen Werts.
Das heute geltende Energiegesetz war 1998 in Kraft getreten. Es wurde letztmals 2009 angepasst.