Die Basler Verkehrs-Betriebe sollen dereinst im Regelbetrieb nur noch Fahrzeuge einsetzen, die ausschliesslich mit erneuerbaren Energieträgern betrieben werden. Dies sieht eine Gesetzesänderung vor, die durch eine Motion im Grossen Rat ausgelöst worden war.
Für die Umstellung soll im Gesetz über den öffentlichen Verkehr eine Übergangsfrist von 12 Jahren festgesetzt werden, wie die Regierung am Dienstag mitteilte. Die neue Bestimmung soll zudem einzig für Transportleistungen gelten, die der Kanton Basel-Stadt allein und in eigener Kompetenz bestellt.
Von der dem Grossen Rat vorgeschlagenen Gesetzesänderung wären aktuell nur die BVB betroffen, wie es beim baselstädtischen Bau- und Verkehrsdepartement auf Anfrage hiess. Die Regierung hat die Motion der Sozialdemokraten, die SP-Regierungsrat Hans-Peter Wessels im September 2013 als in vernünftiger Weise schlicht nicht erfüllbar taxiert hatte, nun abgeschwächt.
Von der neuen Vorschrift ausnehmen will die Regierung namentlich den regionalen, den grenzüberschreitenden und den Fernverkehr. So soll verhindert werden, dass Linien aus der Region künftig Basel umfahren oder vor der Kantonsgrenze wenden, wie die Exekutive festhält.
Hintergrund der Motion ist eine umstrittene Beschaffung von Dieselbussen durch die BVB. Durch diese sieht die Linke ein politisches Versprechen gebrochen, das vor 2007 im Abstimmungskampf gegen die in der Folge abgelehnte Trolleybus-Initiative abgegeben worden war.