Bauer mit Wildschwein verwechselt: Strafe für Jäger bestätigt

Ein Jäger, der 2012 einen Hanfbauer mit einem Wildschwein verwechselte, hat sich vergeblich ans Freiburger Kantonsgericht gewandt: Dieses bestätigte am Montag eine 12-monatige bedingte Freiheitsstrafe gegen den Mann.

Dieses Lebewesen versteckte sich eben gerade nicht im Maisfeld. (Archivbild) (Bild: sda)

Ein Jäger, der 2012 einen Hanfbauer mit einem Wildschwein verwechselte, hat sich vergeblich ans Freiburger Kantonsgericht gewandt: Dieses bestätigte am Montag eine 12-monatige bedingte Freiheitsstrafe gegen den Mann.

Der Jäger schoss im Oktober 2012 auf der Jagd auf einen Bauer, der inmitten eines Maisfelds eine Hanfkultur angelegt hatte. Der Bauer kroch laut dem Anwalt des Jägers brummelnd, auf allen Vieren und mit einem schwarzen Sack auf dem Rücken aus dem Maisfeld, weshalb der Jäger glaubte, er sehe eine Wildsau.

Mit einer Schrotpatrone im Gewehr drückte er ab. Der Bauer wurde so schwer verletzt, dass er sechzehnmal operiert werden musste und total 56 Tage im Spital verbrachte. Noch heute leidet er unter den körperlichen und seelischen Folgen der Verwechslung.

Noch im November 2013 wurde der Jäger im Strafbefehlsverfahren zu sechs Monaten Freiheitsstrafe bedingt verurteilt. Doch ein Richter verschärfte diese Strafe 2015 um sechs Monate auf ein Jahr bedingt. Während das Kantonsgericht nun also diese Dauer bestätigte, erzielte der Jäger am Montag immerhin einen Teilerfolg.

Das oberste freiburgische Gericht reduzierte angesichts des langen Verfahrens die Bewährungsdauer von fünf auf drei Jahre und beschränkte den Entzug der Jagdbewilligung auf vier statt fünf Jahre. Verurteilt wurde der Jäger wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung.

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