Der zeitweise hitzig geführte Streit um Steuerprivilegien für Bauern ist vorerst beigelegt. Der Nationalrat hat seine Pläne für den steuerfreien Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken am Mittwoch fallen lassen.
Vor gut einem Jahr hatte er beschlossen, dass Bauern auf Gewinnen aus dem Verkauf von Bauland keine Bundessteuer zahlen müssen. Hintergrund war ein Bundesgerichtsentscheid von 2011. Bis dahin waren Gewinne aus dem Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken von der direkten Bundessteuer befreit.
Das Bundesgericht begrenzte dieses Privileg auf Grundstücke, die dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht unterstellt sind. Gewinne aus dem Verkauf von Baulandreserven von Landwirtschaftsbetrieben sind seither voll steuerbar.
Hohe Kosten für den Bund
Das wollte der Nationalrat rückgängig machen, und zwar rückwirkend für alle noch nicht rechtskräftigen Veranlagungen. Beim Bund und bei den Sozialwerken hätte das zu Ausfällen von rund 400 Millionen Franken pro Jahr geführt.
Doch der Ständerat stellte sich quer. In der letzten Wintersession beschloss er, nicht auf die Vorlage einzutreten. Dem hat sich der Nationalrat nun angeschlossen. Dafür gab es unterschiedliche Gründe. Die SVP etwa hielt eine Einigung zwischen den Räten für unmöglich. Auch Finanzminister Ueli Maurer sprach von einem «Scherbenhaufen». Die Differenzen seien zu gross.
Andere Fraktionen sahen gar keinen Handlungsbedarf. Mit dem Entscheid des Bundesgerichts werde der Rechtsgleichheit und dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Genüge getan, sagte Grünen-Sprecher Louis Schelbert (LU). «Es geht nicht an, einen Bundesgerichtsentscheid rückgängig zu machen, um ein lieb gewonnenes Privileg zu erhalten.»
Beat Jans (SP/BS) kritisierte den erneuten Versuch, weitere Privilegien für die Bauern zu schaffen. Dadurch schwinde das Vertrauen der Bevölkerung in die Landwirtschaft. Kathrin Bertschi (GLP/BE) sprach gar von «Klientelismus».
Thema noch nicht erledigt
Mit 112 zu 63 Stimmen bei 10 Enthaltungen beschloss der Nationalrat, nicht auf die Vorlage einzutreten. Diese ist damit erledigt. Das Thema hingegen ist noch nicht vom Tisch. Die Wirtschaftskommission des Nationalrats hat nämlich ein Postulat eingereicht, um es breiter angehen zu können.
Der Bundesrat soll die unterschiedliche Besteuerung von Grundstücken im Eigentum von Privaten, juristischen Personen und Selbständigerwerbenden beleuchten und Lösungen aufzeigen. Maurer zeigte sich zuversichtlich, dass sich daraus neue Ansätze ergeben könnten. Der Nationalrat behandelt das Postulat voraussichtlich in der Herbstsession.
Das Geschäft hatte mit der Bauland-Affäre um Bundesrat Guy Parmelin zusätzliche Sprengkraft erhalten. Der Verteidigungsminister hatte sich im Bundesrat mit einem Mitbericht für die privilegierte Besteuerung landwirtschaftlicher Grundstücke eingesetzt. Zu dem Zeitpunkt war er selber noch Miteigentümer einer Baulandparzelle und hätte vom Steuerprivileg profitiert.