Sieben Jahre nach dem Deckeneinsturz in Gretzenbach SO mit sieben toten Feuerwehrmännern hat am Montag vor dem Solothurner Obergericht die Berufungsverhandlung begonnen. Die beiden erstinstanzlich verurteilten Bauherren forderten Freisprüche.
Im Dezember hatte das Amtsgericht Olten-Gösgen die beiden heute 67-jährigen Zwillingsbrüder je zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt. Die Straftatbestände waren fahrlässige Tötung, fahrlässiges Verursachen eines Einsturzes und fahrlässige Körperverletzung.
Der Kaufmann und der Gartenarchitekt hatten es laut Amtsgericht unterlassen, die viel zu hohe Erdüberschüttung auf der Decke der Tiefgarage abzutragen. Dieser Fehler sei ihnen seit 1990 bekannt gewesen. Laut Gutachten führte die zu hohe Erdüberschüttung zum Deckeneinsturz und nicht der Brand.
Grösstes Feuerwehrunglück
Beim Einsturz der Tiefgarage waren am 27. November 2004 sieben Feuerwehrmänner ums Leben gekommen. Sie standen im Einsatz, um einen Autobrand in der unterirdischen Einstellhalle zu löschen. Es ist das bisher grösste Feuerwehrunglück der Schweiz.
Die beiden Angeklagten akzeptierten die Schuldsprüche des Amtsgerichtes nicht. Die Verteidigung plädierte am Montag vor Obergericht – wie bereits vor erster Instanz – auf Freisprüche für beide Anklagten.
Staatsanwalt will Urteilbestätigung
Die Fehler bei der Erdüberschüttung auf der Decke und die entsprechende Gefahrenlage seien den Anklagten nicht bekannt gewesen. Die Angeklagten seien nicht Baufachleute gewesen. Die Verteidigung machte auch Verfahrensmängel geltend.
Der Oberstaatsanwalt forderte bedingte Freiheitsstrafen von je 20 Monaten und damit eine Bestätigung des Urteils der ersten Instanz. Das Obergericht wird seine Urteile noch diese Woche eröffnen.
Einzig der Kaufmann erschien vor Obergericht. Er machte von seinem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern. Der in Kanada lebende Gartenarchitekt liess sich aus gesundheitlichen Gründen entschuldigen.
Für das Brüderpaar war die Überbauung „Staldenacker“ in Gretzenbach bei Olten ein Investitionsobjekt gewesen. Sie verkauften die Anlage 1994 im Stockwerkeigentum.
Viele Fehler sind verjährt
Bei der Berufsverhandlung vor Obergericht steht die Frage im Zentrum, ob das Brüderpaar Handlungen unterlassen hatte, um den drohenden Deckeneinsturz zu verhindern. Diese Handlungen sind gemäss Anklage im kommenden November verjährt, also sieben Jahre nach dem Unglück.