Als erster Kanton der Schweiz will der Kanton Thurgau die Baujagd mit Hunden auf Füchse und Dachse verbieten. Der Tierschutzverband wird eine entsprechende Initiative voraussichtlich zurückziehen.
Die Baujagd mit Hunden auf Fuchs und Dachs ist umstritten: Tierschützer halten sie für grausam, Jäger hingegen finden sie berechtigt. Der Bundesrat hatte die Anforderungen für die Baujagd in der neuen Jagdverordnung 2012 verschärft, aber nicht verboten. Nun wird der Thurgau als erster Kanton die Baujagd verbieten, wie der Grosse Rat am Mittwoch beschlossen hat.
Der Thurgauer Tierschutzverband hatte bereits seit 2010 ein Verbot der Baujagd gefordert. Um Druck auf die Politik auszuüben, lancierten die Tierschützer im vergangenen Herbst eine Volksinitiative für ein kantonales Baujagdverbot. Im März wurde das Volksbegehren eingereicht.
«Mit dem Verbot ist der Demokratie genüge getan. Ich werde dem Initiativ-Komitee deshalb vorschlagen, dass wir unsere Initiative zurückziehen», sagte Reinhold Zepf, Präsident des Tierschutzverbands Thurgau, am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.
Jäger-Lobby blitzt ab
In der Debatte gab es wenig Opposition gegen das geplante Verbot der Baujagd, obwohl eine Gruppe von Jägern die Kantonsräte mit Informationsmaterial eingedeckt hatte und am Morgen mit frischen Gipfeli für ein Verzicht auf das Verbot warb. Die Jäger gingen ihrem Hobby verantwortungsvoll und mit hohen Ansprüchen an das Tierwohl nach. Es brauche keine Einschränkungen. Ein SVP-Vertreter stellte den Antrag, auf das Verbot zur Baujagd zu verzichten. Dieser wurde mit grossem Mehr abgelehnt.
Die Thurgauer Jäger seien beim Thema Baujagd gespalten, sagte ein Kantonsrat, der selbst Jäger ist. Die Baujagd werde kaum mehr praktiziert und werde von der Bevölkerung nicht goutiert, wie das rasche Zustandekommen der Initiative gegen die Baujagd gezeigt habe. Es liege deshalb im Interesse der Jäger, eine Volksabstimmung zu vermeiden.
Das Zerwürfnis wegen der Baujagd sei bedauerlich, sagte Regierungsrätin Cornelia Komposch (SP) und ermahnte die Kantonsrätinnen und Kantonsräte, objektiv zu bleiben und «die wenig hilfreichen Leserbriefe und emotional geladenen Argumente der Befürworter und Gegner der Baujagd» auszublenden.
Ausnahmen möglich
Aus Sicherheits- oder Schadengründen kann das Justizdepartement eine Ausnahmebewilligung für die Baujagd erteilen. Denkbar wäre dies beispielsweise bei Fuchsbauten, welche Bahndämme unterhöhlen. Bevor ein solcher Bau verfüllt werden dürfe, müssten die darin lebenden Füchse aus dem Bau gejagt werden. Dies wäre dank der Ausnahmeregelung mit einem auf Baujagd abgerichteten Hund erlaubt.
Ein SP-Antrag, auf diese Ausnahmeregelung zu verzichten, lehnte der Rat mit grossem Mehr ab.