Die Baumeister haben im Streit um einen neuen Gesamtarbeitsvertrag für die Baubranche das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) eingeschaltet. Sie fordern, dass der Bundesrat den Ende 2011 ausgelaufenen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für allgemeinverbindlich erklärt, bis ein neuer Vertrag ausgehandelt ist.
Der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) habe ein entsprechendes Gesuch beim Seco eingereicht, sagte SBV-Direktor Daniel Lehmann am Montag in Bern. Nur so könne Lohndumping auf den Schweizer Baustellen verhindert werden.
Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, sammelten die Baumeister im vergangenen Dezember beim Baupersonal Unterschriften. Rund 24’000 Bauarbeiter unterzeichneten die Forderung, dass der ausgelaufene GAV solange gültig sein soll, bis ein neuer Vertrag steht. Am Montag überreichten SBV-Vertreter die Unterschriften Serge Gaillard, dem Leiter der Direktion für Arbeit beim Seco.
Gaillard zeigte Verständnis für die Forderung: „Wäre ich Bauarbeiter, hätte ich auch unterschrieben“, sagte der ehemalige Gewerkschafter am Rande der Unterschriftenübergabe zur Nachrichtenagentur sda. Denn alle Beteiligten hätten ein Interesse daran, dass auf dem Bau kein vertragsloser Zustand herrsche.
Gleichzeitig dämpfte Gaillard die Erwartungen der Baumeister an den Bund: Aus rechtlichen Gründen könne kein ausgelaufener Vertrag für allgemeinverbindlich erklärt werden. Der Bundesrat könne seinen Segen erst dann geben, wenn alle Sozialpartner den neuen GAV unterzeichnet hätten. Die Gewerkschaften und die Baumeister müssten gemeinsam eine Lösung finden.
Gewerkschaften: „hilflose PR-Aktion“
Die Gewerkschaften zeigten sich unbeeindruckt vom Vorgehen der Baumeister. Die Unterschriftensammlung sei „eine hilflose PR-Aktion um davon abzulenken, das der Baumeisterverband selbst die Verhandlungen hat scheitern lassen“, teilten die Gewerkschaften Unia und Syna mit.
Auch die Gewerkschaften sind nach eigenen Angaben gegen einen vertragslosen Zustand in der Baubranche. Deshalb hätten sie dem Baumeisterverband vorgeschlagen, den abgelaufenen GAV bis Ende März zu verlängern. Dieses Angebot hat jedoch der SBV abgelehnt. Denn er ist der Ansicht, dass es eine längere Übergangsfrist braucht.
Das Hauptargument für einen GAV ist bei den Gewerkschaften wie bei den Baumeistern das gleiche: Ohne GAV drohe in der Bauwirtschaft bald eine „massive Zunahme von Lohndumping“, heisst es auf beiden Seiten. Für den Fall, dass keine neuen Verhandlungen zustande kommen, drohen die Gewerkschaften mit Streiks.