Der amtierende Bieler SVP-Gemeinderat Beat Feurer und sein ehemaliger Direktionssekretär haben das Amtsgeheimnis nicht verletzt. Das Gericht in Biel hat die beiden am Donnerstag freigesprochen.
Feurer zeigte sich beim Verlassen des Gerichtssaals gegenüber Medienschaffenden sehr erleichtert. Er sei stets überzeugt gewesen, dass er in einer schwierigen Situation nichts Unrechtes getan habe. Der SVP-Gemeinderat will im kommenden Herbst, wie die übrigen Mitglieder der Bieler Stadtregierung, zur Wiederwahl antreten.
Vor Gericht standen Feurer und sein ehemaliger Direktionssekretär, weil sie einen heiklen, noch unveröffentlichten Bericht an drei enge Vertraute von Feurer weitergegeben hatten. Der ehemalige Sekretär musste sich wegen Amtsgeheimnisverletzung verantworten, Feurer wegen Anstiftung dazu.
Im Prozess ging es um Vorgänge aus dem Jahr 2014. Damals gab die Bieler Stadtregierung eine Administrativuntersuchung in Auftrag, nachdem bekannt geworden war, dass es in Feurers Sozial- und Sicherheitsdirektion Probleme gab. Insbesondere herrschte dicke Luft zwischen Feurer und der damaligen Abteilungsleiterin Soziales.
Als Feurer an einem Freitagabend den Entwurf der Administrativuntersuchung zur Stellungnahme bekam, entschied er sich Vertraute um Rat zu fragen. Bis Montag sollte er sich äussern. Feurer fiel nach eigenen Angaben aus allen Wolken, als er den Entwurf las: Er fiel für seine Direktion sehr schlecht aus.
Wegen dieser Weitergabe des Berichtsentwurfs wurden Feurer und sein ehemaliger Direktionssekretär vor gut einem Jahr von einem Richter per Strafbefehl für schuldig erklärt. Diesen Strafbefehl fochten beide an, worauf es zum Prozess kam.
Feurer betonte vor Gericht, er hätte den Entwurf nicht weitergegeben, wenn er geahnt hätte, dass die Weitergabe strafbar sei. Doch sei das Papier nicht als vertraulich gekennzeichnet gewesen.
Das glaubte ihm die Gerichtspräsidentin, wie sie am Donnerstag bei der Urteilseröffnung sagte. Eine Amtsgeheimnisverletzung müsse vorsätzlich begangen werden. Fahrlässigkeit sei in diesem Fall nicht strafbar.