Bedingte Freiheits- und Geldstrafen im Insieme-Prozess

Der Prozess zum Insieme-Skandal hat am Mittwoch mit einem teilweisen Schuldspruch für den Ex-Kadermann des Bundes geendet. Er machte sich nach Meinung des Gerichts der mehrfachen ungetreuen Amtsführung und der mehrfachen Vorteilsnahme schuldig.

Im Insieme-Prozess vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona wurde der IT-Beschaffungschef zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten bedingt verurteilt (Symbolbild). (Bild: sda)

Der Prozess zum Insieme-Skandal hat am Mittwoch mit einem teilweisen Schuldspruch für den Ex-Kadermann des Bundes geendet. Er machte sich nach Meinung des Gerichts der mehrfachen ungetreuen Amtsführung und der mehrfachen Vorteilsnahme schuldig.

Der Richter entschied auf eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten und eine Geldstrafe von 27’000 Franken für den Ex-Beschaffungschef von IT-Dienstleistungen in der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) – beide Strafen sind bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von zwei Jahren.

Der Verurteilte habe als Bundesbeamter in der Eidgenössischen Steuerverwaltung Entscheide nicht nur mitgetragen, sondern diese auch wesentlich beeinflusst. Der Richter sah es als erwiesen an, dass der heute 60-Jährige bei der Vergabe von Dienstleistungsverträgen im Rahmen des Informatikprojekts «Insieme» die «ideellen Interessen des Bundes» mehrfach geschädigt habe. Wiederholt seien Aufträge «freihändig» an die ebenfalls Verurteilten IT-Unternehmer vergeben worden.

Zweifacher Freispruch

Auf Freispruch entschied der Richter dagegen im Anklagepunkt der mehrfachen Urkundenfälschung: Checklisten seien bei der Auftragsvergabe zwar durch den Ex-Beschaffungschef zurückdatiert worden, allerdings besassen diese Dokumente laut Richter keine «erhöhte Beweiseignung», weil sie nur Deckblätter von entsprechenden Dossiers gewesen seien.

Den Tatbestand der Bestechung sah der Richter ebenfalls nicht erfüllt. Es habe kein direktes Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bestanden – es gebe ausserdem keine klare Beweislage, dass die Einladungen unmittelbar vor Vertragsabschlüssen erfolgt seien.

Bedingte Geldstrafen für IT-Zulieferer

Einige Beweise aus dem Anklagepunkt der Bestechung führten aber unter anderem zu einem Schuldspruch wegen mehrfacher Vorteilsannahme. Innerhalb von dreieinhalb Jahren sei der Ex-Kaderbeamte insgesamt 22 Mal und für einen Wert von 5000 Franken zu Essen und Veranstaltungen eingeladen worden.

Warum er einzelne Essen nicht selbst bezahlt hatte und keine Spesen geltend machte, habe der Verurteilte laut Richter nicht überzeugend darlegen können. Er habe sich vielmehr mit «Schutzbehauptungen» versucht aus der Affäre zu ziehen.

Die beiden IT-Unternehmer erhielten jeweils Geldstrafen, die geringer ausfielen, als von der Staatsanwaltschaft gefordert worden war. Ein mittlerweile in Thailand lebender Geschäftsmann bekam eine bedingte Geldstrafe von 15’000 Franken, der jüngste der Angeklagten wurde mit einer bedingten Geldstrafe von 40’000 Franken belegt.

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