Bedingte Freiheitsstrafe für ehemaligen FC-St.Gallen-Spieler

Ein 23-jähriger ehemaliger Fussballspieler des FC St. Gallen ist am Freitag vom Kreisgericht St. Gallen der Vergewaltigung schuldig gesprochen worden. Das Gericht verurteilte den Kameruner zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren.

Der Verurteilte kickte früher für den FC St. Gallen (Symbolbild) (Bild: sda)

Ein 23-jähriger ehemaliger Fussballspieler des FC St. Gallen ist am Freitag vom Kreisgericht St. Gallen der Vergewaltigung schuldig gesprochen worden. Das Gericht verurteilte den Kameruner zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren.

Die Staatsanwaltschaft St. Gallen hatte eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren beantragt. Der Verteidiger des Fussballspielers hatte einen Freispruch gefordert nach dem Grundsatz in dubio pro reo („im Zweifel für den Angeklagten“).

Der Fussballspieler muss seinem Opfer, einer heute 18-Jährigen mit afrikanischen Wurzeln aus Lausanne, ein Genugtuung von 10’000 Franken bezahlen. Die Verhandlung vor dem Kreisgericht St.Gallen fand am Montag unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Der Angeklagte bestritt die Tat. Er habe die junge Frau im Oktober 2011 nach dem Ausgang in ein von ihm reserviertes Hotelzimmer in der Nähe von St. Gallen begleitet. Dort sei es zu einvernehmlichem Sex gekommen. Sofort nach dem Beischlaf habe er sich angezogen und sei nach Hause gefahren, wo ihn seine Freundin zurückerwartete.

Frau sagt Wahrheit

Das Gericht glaubte dem Opfer. Sie habe keinen Grund für falsche Anschuldigungen, sagte der Gerichtspräsident bei der Urteilseröffnung am Freitag. Zudem zeigten mehrere Indizien, dass die junge Frau die Wahrheit sage, zum Beispiel die Zeitspanne, die der Angeklagte im Hotel verbrachte.

Zwar habe die Frau die Situation, die zur Vergewaltigung führte, mitverantwortet, indem sie einverstanden war, mit dem Angeklagten im selben Bett zu schlafen. Sie habe seine Annäherungsversuche jedoch kategorisch abgelehnt, selbst als der Angeklagte sie auf Knien darum bat, mit ihm zu schlafen.

Der Angeklagte habe es von Anfang an darauf abgesehen, die junge Frau ins Bett zu bekommen, sagte der Richter bei der Urteilseröffnung. Er habe ihr „Nein“ nicht akzeptiert, sie bedroht, aufs Bett gedrückt und an der Gurgel, sodass die Frau ihren Widerstand schliesslich aufgab.

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