Der frühere Radprofi Robert Dill-Bundi ist am Dienstag vom Strafgericht Vevey VD zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt worden. Er wurde der fahrlässigen schweren Körperverletzung und der groben Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gesprochen.
Für die bedingte Geldstrafe gilt eine Probezeit von zwei Jahren. Der Prozess drehte sich um einen Autounfall vom 22. August in Aigle VD. Der Olympiasieger in der Einerverfolgung bei den Spielen von 1980 in Moskau wurde während einer Autofahrt bewusstlos.
Sein Auto überfuhr danach eine rote Ampel und prallte in mehrere andere Fahrzeuge. Sieben Personen wurden verletzt, drei davon erstatteten Anzeige gegen den früheren Radprofi. Die Staatsanwaltschaft hatte im eintägigen Prozess am Montag eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 40 Franken gefordert.
Die Verteidigung verlangte einen Freispruch. Dill-Bundi musste sich vor Jahren mehreren Operationen unterziehen, um einen Hirn-Tumor zu entfernen. Bereits in den Jahren den Unfalls war er deshalb in manchen Momenten «abwesend».
Das Bewusstsein hatte er in einem solchen Moment bis zum Unfall allerdings noch nie verloren. Obwohl die behandelnden Ärzte ihm vom Autofahren abrieten, hatte er sich dennoch ans Steuer gesetzt.