Die beiden Lausanner Stadtpolizisten, die in der Neujahrsnacht 2006 gegen einen Eritreer Pfefferspray einsetzten und ihn an einem Waldrand aussetzten, sind zu 20 bzw. 10 Tagessätzen bedingt verurteilt worden. Sie wurden wegen Amtsmissbrauch und einfacher Körperverletzung schuldig gesprochen.
Der Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von 20 Tagessätzen bedingt für beide verlangt. Er sah die Tatbestände als hinreichend erwiesen an. In Anbetracht der Umstände plädierte er aber für eine milde Strafe.
Er bezeichnete das Opfer als „Ohrfeigengesicht“, das die Polizisten provoziert und die Konfrontation buchstäblich gesucht habe. „Ich verstehe, dass man da ausrasten kann“, sagte Staatsanwalt Eric Cottier vor Gericht.
Die Verteidigung, die auf Freispruch plädiert hatte, will das Urteil „ziemlich sicher“ weiterziehen. Die Polizisten hätten nur gemacht, was sie gelernt hatten, sagte die Verteidigerin.
Die beiden Polizisten standen deswegen bereits zum dritten Mal vor Gericht. Sie gaben an, vom jungen Mann verhöhnt worden zu sein und ihn darauf im Auto mitgenommen zu haben. Während der Fahrt hätten sie Kollegen zu Hilfe eilen müssen. Sie hätten den Mann dann am Stadtrand von Lausanne ausladen müssen. Den Einsatz von Pfefferspray bestreiten sie.
Die Angeklagten waren erstinstanzlich freigesprochen worden, das Kantonsgericht bestätigte den Freispruch. Nach einem Bundesgerichtsentscheid musste der Fall erneut verhandelt werden.