Eine jahrelange Strafuntersuchung gegen fünf Männer, die ursprünglich wegen angeblicher Mitgliedschaft bei der ‚Ndrangheta ins Visier der Bundesanwaltschaft geraten waren, endet mit drei bedingten Strafen. Das Bundesstrafgericht sprach den Hauptangeklagten frei.
Der Fall wurde unter dem Namen «Quatur» bekannt. Die Bundesanwaltschaft (BA) eröffnete 2002 gegen insgesamt 13 Personen eine Strafuntersuchung. Den Angeschuldigten wurde vorgeworfen, Mitglieder der kalabresischen Mafia ‚Ndrangheta zu sein.
Die letzten fünf mussten sich am Montag wegen qualifizierter Geldwäscherei, qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, Wucher, Urkundenfälschung und Erschleichung einer Falschbeurkundung vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona verantworten.
Die Urteile fielen für die BA ernüchternd aus. Das Bundesstrafgericht sprach den Hauptangeklagten frei, wobei das Verfahren bei der Geldwäscherei und beim Wucher eingestellt wurde. Ebenso freigesprochen wurde ein weiterer Angeklagter.
Zwei der Mitangeklagten sind wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz für schuldig erklärt worden. Das Gericht hat ihnen eine bedingte Freiheitsstrafe von neun Monaten beziehungsweise eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 40 Franken aufgebrummt.
Der fünfte Angeklagte ist wegen mehrfacher Urkundenfälschung zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen von 10 Franken verurteilt worden.
910’000 Franken Anwaltskosten
Die Urteile passen zur Geschichte des Strafverfahrens. Das Bundesstrafgericht hatte die Anklage gegen die Beschuldigten in der Vergangenheit zwei Mal an die Bundesanwaltschaft zurückgewiesen. Mitte Dezember 2014 wurde gegen der Hauptangeklagte in Italien vom Vorwurf der Zugehörigkeit zur ‚Ndrangheta freigesprochen.
Diesen Anklagepunkt liess die Bundesanwaltschaft in der Folge bei allen Beschuldigten fallen, weil der Nachweis nicht zu erbringen war.
Insgesamt fallen nach dem Urteil des Bundesstrafgerichts Anwaltskosten von rund 910’000 Franken an. Diese gehen zu Lasten des Staates. Die drei Verurteilten müssen insgesamt rund 20’000 Franken davon zurück erstatten, sobald sie finanziell dazu in der Lage sind.
Ausserdem erhalten alle Männer, bis auf jenen der zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, Schadensersatz und Genugtuungszahlungen von insgesamt 400’000 Franken.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Sie können an das Bundesgericht weitergezogen werden. (Urteil SK.2015.7 vom 29.08.2016)