Die Baselbieter Regierung will das Bedrohungsmanagement explizit im Gesetz verankern. Zudem soll der Datenaustausch unter involvierten Behörden erleichtert und in Einzelfällen die Schweigepflicht aufgehoben werden können. Die Regierung hat am Mittwoch die entsprechende Vorlage dem Landrat überwiesen.
Die Sensibilität von Personendaten und die allenfalls notwendigen Eingriffen in Grundrechte der drohenden Personen machen eine gesetzliche Verankerung der Tätigkeit des Bedrohungsmanagements erforderlich, wie es in der Landratsvorlage heisst. Die Grundsätze des Informations- und Datenschutzgesetzes gelten jedoch weiterhin.
Im Rahmen des Bedrohungsmanagement werden Abklärungen ausgelöst und die relevanten Behörden wie Polizei, Strafverfolgungsbehörden oder Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) vernetzt. Ziel ist es gemäss Vorlage, Vorzeichen von Gewalt zu erkennen und deren Ausführung zu verhindern.
Eine erste Beurteilung erfolge jeweils aufgrund verfügbarer Informationen bei der zuständigen Stelle. Fälle können danach an eine Fachperson weitergeleitet werden, welche die Risikolage einschätzt und Empfehlungen für das weitere Vorgehen gibt. Dies können etwa polizeiliche Massnahmen, verwaltungs-, straf- oder zivilrechtliche Verfahren oder ein Langzeitmonitoring sein.
Kritik an Lockerung der Schweigepflicht
Angepasst werden soll konkret das Polizeigesetz. Geringfügige Ergänzungen sind zudem beim Gesundheitsgesetz erforderlich. Damit sollen etwa Medizinalpersonen die Möglichkeit erhalten, Meldung an die für das Bedrohungsmanagement zuständige Stelle zu erstatten.
Die Regierung will an dieser Lockerung der Schweigepflicht festhalten, auch wenn diese in der Vernehmlassung teilweise auf Widerstand gestossen war. Die Regierung betont in der Vorlage, dass es sich um ein Melderecht und nicht um eine Pflicht handelt.
Kritiker sahen darin gemäss Landratsvorlage eine Verletzung des Patientenrechts. Der Aufwand für die Einholung einer Entbindung durch die Aufsichtsbehörde erscheine zudem als vertretbar.
Konkretisiert wurde durch die Regierung nach der Vernehmlassung indes die Umschreibung der Voraussetzungen für das Tätigwerden des Bedrohungsmanagements im Polizeigesetz. So sollen nur konkrete Drohungen und Hinweise zu näheren Abklärungen veranlassen. In einer Verordnung sollen zudem beispielhaft Kriterien definiert werden.
Reaktion auf Attentat von Zug
Im Kanton Basel-Landschaft besteht seit 2002 ein Angebot fachlicher Beratung in Fällen von gefährlicher Kundschaft. Dessen Einführung war eine Folge des Attentats im Kantonsrat von Zug, bei dem 2001 ein Attentäter zwölf Personen erschossen hatte, bevor er sich selbst tötete. Vorausgegangen war ein jahrelanger Streit mit den Behörden.
Seit 2014 ist im Baselbiet eine Fachperson fest angestellt. Zudem besteht mit dem «Kompetenzzentrum gefährliche Kundschaft» ein Gremium aus Fachpersonen. Ohne eine strukturierte Kooperation der Behörden und einem geregelten Informationsaustausch ist jedoch gemäss Regierung kein effizientes Fallmanagement möglich.