Musikbildung soll für alle zugänglich sein, unabhängig von ihrer finanziellen Lage. Mit diesem Argument steigen die Befürworter des Verfassungsartikels zur Musikförderung in ihre Kampagne zur Abstimmung vom 23. September.
Die Interessengemeinschaft „jugend und musik“ warb am Donnerstag für ein Ja zum Verfassungsartikel, den sie mit ihrer nun zurückgezogenen Volksinitiative gefordert hatte. Dank dem Artikel würde Singen und Musizieren an der Schule besser unterrichtet, hielten sie fest. Kinder und Jugendliche erhielten Zugang zur Musik, unabhängig von „der Dicke des Portemonnaies der Eltern“.
Die Vereine im Musikbereich sind laut den Befürwortern auf eine gute musikalische und gesangliche Grundausbildung in den Schulen angewiesen. Der Artikel fördere so die kulturelle Identität der Schweiz. Der Musikartikel sichert aus Sicht der Initianten zudem die Existenz von 480 Musikschulen, an denen 12’500 Musiklehrerinnen und -lehrer rund 280’000 Kinder und Jugendliche unterrichten.
Die Befürworter priesen die Vorzüge einer musikalischen Bildung: Damit liessen sich Fleiss, Durchhaltewille, Auftreten, Sozialkompetenz und Offenheit gegenüber Neuem trainieren, sagte die IG-Präsidentin Christine Egerszegi (FDP/AG). Eine vielfältige Bildung helfe zudem der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit.
Nach dem neuen Artikel müssten schweizweite Bildungsziele für den Musikunterricht an Schulen erlassen werden. Der Bund müsste unter Mitwirkung der Kantone zudem Grundsätze für den Zugang für Jugendliche zur Musik festlegen, sowie für die Förderung musikalisch Begabter. Bundesrat und Parlament empfehlen ebenfalls ein Ja.