Behinderten-Organisationen rüsten sich für ein Referendum

Die Behinderten-Organisationen haben sich in einem Verein zusammengeschlossen, um die laufende Revision der Invalidenversicherung (IV) zu bekämpfen. Aus ihrer Sicht sind die Massnahmen, über die das Parlament noch berät, inakzeptabel.

Mitglieder des Vereins "Nein zum Abbau der IV" vor den Medien (Bild: sda)

Die Behinderten-Organisationen haben sich in einem Verein zusammengeschlossen, um die laufende Revision der Invalidenversicherung (IV) zu bekämpfen. Aus ihrer Sicht sind die Massnahmen, über die das Parlament noch berät, inakzeptabel.

„Wir sind bereit, das Referendum zu ergreifen“, sagte Daniel Pulver vom Blinden- und Sehbehindertenverband am Dienstag vor den Medien in Bern. Er präsidiert den Verein „Nein zum Abbau der IV“, dem 43 Organisationen angehören.

Schwerbehinderte besonders betroffen

Mit dem zweiten Teil der sechsten IV-Revision soll das heutige vierstufige Rentensystem durch ein stufenloses abgelöst werden. Dies benachteilige vor allem Personen mit einer schweren Behinderung, kritisieren die Organisationen.

Ein IV-Rentner mit einem Invaliditätsgrad von 72 Prozent, der heute eine Vollrente erhalte, würde künftig nur noch eine Rente von 72 Prozent erhalten – 1296 statt 1800 Franken. Dies sei bei einem so tiefen Einkommen eine enorme Einbusse.

Keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt

Schon heute deckten die IV-Renten das Existenzminimum nicht, gab Pulver zu bedenken. Etwa 40 Prozent der Rentnerinnen und Rentner seien von Ergänzungsleistungen abhängig. Mit der Revision wären es noch viel mehr. Zu glauben, dass die Betroffenen eine Teilzeitanstellung finden würden, sei eine Illusion.

Die Verbände und Organisationen stellen sich auch gegen die geplante Kürzung der Kinderrenten. Heute erhalten IV-Rentner für ihre Kinder eine Rente von 40 Prozent der Invalidenrente. Im Rahmen der Revision soll die Kinderrente auf 30 Prozent reduziert werden.

Nationalrat am Zug

Schliesslich kritisieren die Behinderten-Organisationen, dass der zweite Teil der sechsten IV-Revision in Angriff genommen wird, bevor die Auswirkungen des ersten Teils bekannt sind. Sozialminister Alain Berset hatte vor kurzem angetönt, dass er sich vorstellen könnte, mit dem zweiten Teil zuzuwarten.

Über das Massnahmenpaket berät derzeit die vorberatende Kommission des Nationalrates. Der Ständerat hat bereits zugestimmt. Dabei beschloss er, dass die laufenden Renten nicht gekürzt werden sollen.

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