Die Tatwaffe, mit der in Menznau vor drei Wochen vier Personen tödlich verletzt wurden, hat der mutmassliche Täter illegal besessen und vor mehreren Jahren von seinem Bruder in Obwalden erhalten. Dies erklärte Kripo-Chef Daniel Bussmann am Donnerstag vor den Medien.
Der Bruder habe die Pistole seit April 2003 legal besessen, sagte Bussmann an einer Medienkonferenz in Luzern. Vor mehreren Jahren sei die Waffe an den Täter übergeben worden. Dieser habe die Waffe nach bisherigen Erkenntnissen illegal besessen. Der Bruder des Täters wurde wegen Missachtung der Aufbewahrungspflicht bei einer Veräusserung angezeigt.
Mit der Pistole feuerte der Täter mindestens 18 Schüsse ab und musste dazu auch nachladen. In der Hosentasche stellten die Behörden zudem einen geladenen Revolver und 40 Patronen sicher. Diese Waffe ist laut Polizei vom Täter 2004 legal bei einer Privatperson gekauft worden. Der Täter führte diese aber nicht legal mit sich. Er besass für den Revolver keinen Tragschein.
Tod durch Kopfschuss
Der 42-jährige mutmassliche Täter starb in der Nichtraucherkantine nach einem Handgemenge durch einen Kopfschuss. Die Behörden gehen laut Bussmann nicht von einer Drittwirkung aus.
Als der Täter Schüsse in der Kantine abfeuerte, attackierte ein Angestellter den Täter mit einem Stuhl. Dabei wurde das Opfer am Unterkiefer durch einen Schuss verletzt. Danach umklammerte der Angestellte den Täter mit beiden Armen. Sie taumelten und fielen zu Boden.
Der Täter habe sich danach nicht mehr bewegt, erklärte Bussmann. Ein weiterer Mitarbeiter, der flüchten wollte, schlug dem Täter am Boden nochmals einen Stuhl auf den Rücken.
Der Täter sei an einer Schussverletzung im Kopf gestorben, erklärte Bussmann. Gemäss Augenzeugen habe der Mann die Tatwaffe in der Hand gehabt, ehe sie Mitarbeiter durch ein Fenster nach draussen warfen. Der Täter stand gemäss der toxikologischen Untersuchung weder unter Alkohol noch unter Drogeneinfluss.
Für die Behörden ist weiter offen, ob sich der Täter absichtlich tötete, oder ob es sich um einen Unfall handelte. Obwohl es bisher beim Tod des Täters keine Anzeichen auf eine Dritteinwirkung gebe, leiteten die Strafuntersuchungsbehörden wie in solchen Fällen üblich ein Vorverfahren ein. Darin einbezogen seien Personen, die in der Schlussphase des Ereignisses involviert gewesen seien.
Motiv nach wie vor unklar
Das Motiv des Täters liegt ebenfalls weiterhin im Dunkeln. Die bisherigen Untersuchungen gäben Hinweise darauf, dass der Täter möglicherweise an einer psychischen Störung litt, sagte die zuständige Staatsanwältin.
Darauf würden Aussagen von Befragten hinweisen, wonach der Täter Selbstgespräche führte, durch plötzliches Lachen auffiel und kurz vor der Tat noch ein Bild auf Facebook hochgeladen habe, sagte die zuständige Staatsanwältin Nicole Belliger an der Medienkonferenz. Die Behörden haben bei der Luzerner Psychiatrie ein forensisch-psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben.
Die Behörden erklärten weiter, dass dem Täter keine Entlassung bevorstand und dieser auch nicht in Zwangsferien geschickt wurde. Zudem sind den Behörden keine Drohungen seitens des Täters bekannt.