Bei Änderung der Definition von Zweitwohnungen droht Referendum

Pierre Chiffelle, juristischer Berater der Stiftung Franz Weber und Mitglied der von Bundesrätin Leuthard eingesetzten Arbeitsgruppe zur Zweitwohnungsinitiative, kritisiert die Haltung der Bergkantone. Er fordert daher eine härtere Gangart des Bundesrates.

Zweitwohnungen mit geschlossenen Fensterläden in Champfer im Oberengadin (Archiv) (Bild: sda)

Pierre Chiffelle, juristischer Berater der Stiftung Franz Weber und Mitglied der von Bundesrätin Leuthard eingesetzten Arbeitsgruppe zur Zweitwohnungsinitiative, kritisiert die Haltung der Bergkantone. Er fordert daher eine härtere Gangart des Bundesrates.

„Diese Haltung stellt das institutionelle Gleichgewicht der Schweiz in Frage“, sagte der frühere Waadtländer SP-National- und -Staatsrat Chiffelle am Mittwoch in einem Interview der Westschweizer Tageszeitung „Le Temps“. Er fordert daher, dass der Bundesrat unfolgsame Kantone wie etwa das Wallis zurechtweist.

In einem Brief verlangt die Stiftung vom Bundesrat konkret, dass dieser die Kantone offiziell auf die vom Bund am 15. März publizierten Grundsätze hinweist. Laut diesen sind die Kantone unter anderem dazu verpflichtet, keine nach dem 11. März eingereichte Baubewilligungen mehr zu bewilligen.

Die Frage, was als Zweitwohnung gelten soll, ist für Chiffelle klar. Es handle sich um Wohnungen, die nur temporär genutzt würden, sagte der Jurist und verweist auf eine entsprechende Definition im Raumplanungsgesetz. Werde das Parlament die Definition von Zweitwohnung ändern, dann werde die Stiftung das Referendum dagegen ergreifen, sagte er.

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