Bei den Ladenöffnungszeiten stehen zwei Varianten zur Auswahl

Das revidierte Solothurner Wirtschafts- und Arbeitsgesetz (WAG) ist reif für die Behandlung durch das Kantonsparlament. In der Vernehmlassung waren vor allem die Ladenöffnungszeiten umstritten.

Das revidierte Solothurner Wirtschafts- und Arbeitsgesetz (WAG) ist reif für die Behandlung durch das Kantonsparlament. In der Vernehmlassung waren vor allem die Ladenöffnungszeiten umstritten.

Um dem Kantonsrat in dieser Sache eine Auswahl zu ermöglichen, schlägt die Regierung zwei Varianten vor. Eine davon sieht leicht ausgedehnte Öffnungszeiten vor, nämlich an Werktagen bis 20 Uhr, ohne Abendverkauf, sowie an Samstagen bis 18 Uhr.

Am 24. und 31. Dezember sollen die Geschäfte dagegen bereits um 16 Uhr schliessen müssen. Der neuen Variante gegenüber stellt die Regierung den heutigen Status Quo. Diese sieht die Schliessung der Geschäfte werktags um 18.30 Uhr sowie einen Abendverkauf vor.

Neu sollen im Gesetz Bestimmungen zur Sexarbeit festgeschrieben werden. Entgegen der ursprünglichen Absicht verzichte sie nach Kenntnisnahme der Vernehmlassung auf die Einführung einer Berufsausübungsbewilligung, schreibt die Regierung zu diesem Thema.

Ändern will die Regierung die Bewilligungspraxis für Gastwirtschaftsbetriebe. Neu sollen Bewilligungen mit einer gültigen Baubewilligung gekoppelt werden. Damit sollen die Anliegen des Umwelt- und Lärmschutzes berücksichtigt und Doppelspurigkeiten im Bewilligungsverfahren vermieden werden.

Neu will die Regierung auch Take-Away- und Imbiss-Betriebe der Bewilligungspflicht unterstellen. Gastwirte werden zudem verpflichtet, einen Nachweis einer minimalen beruflichen Qualifikation zu erbringen.

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