Der Agrarchemiekonzern Syngenta hat in den USA einen Rechtsstreit um das Herbizid Atrazin mit einem Vergleich beigelegt. Dafür legte der Konzern 105 Mio. US-Dollar auf den Tisch.
Allerdings lehnt Syngenta im Rahmen der Vereinbarung jede Haftung ausdrücklich ab, wie der Konzern am Freitag mitteilte. Die Kläger, mehrere öffentliche Wasserversorger, räumen im Gegenzug ein, dass ihnen keine neuen wissenschaftlichen Studien zum Mais-Herbizid Atrazin bekannt sind.
Die Gesamtkosten des Vergleichs in der Höhe von 105 Mio. US-Dollar könnten teilweise durch Rückstellungen gedeckt werden, schreibt Syngenta. Die Belastung werde sich voraussichtlich mit rund 0,50 US-Dollar auf den Gewinn pro Aktie auswirken – 2011 belief sich dieser auf 16,80 Franken.
Syngenta und deren Tochter Syngenta Crop Protection Inc. (SCPI) wurde vorgeworfen, in den USA wissentlich „beträchtliche Gewinne“ durch den fortgesetzten Verkauf von Atrazin erzielt zu haben; dies, obwohl sie gewusst hätten, dass das Mittel Trinkwasservorkommen verunreinige.
Der Konzern will das Unkrautvernichtungsmittel Atrazin in den USA weiterhin vermarkten, wie es in der Mitteilung heisst. Die geplante Vergleichsvereinbarung braucht noch die Zustimmung des zuständigen Gerichts im US-Bundesstaat Illinois.
Streit um Kosten
Geklagt hatten mehrere Gemeinden aus den Bundesstaaten Illinois, Missouri, Kansas, Indiana, Ohio und Iowa, welche die öffentliche Wasserversorgung sicherstellen. Sie verlangten von Syngenta und deren Tochter SCPI, die Kosten für die Säuberung des von Atrazin verunreinigten Wassers zu bezahlen. Das geht aus einer Anklageschrift hervor, die 2010 beim Bundesbezirksgericht im südlichen Distrikt von Illinois eingereicht wurde.
Die Kläger werfen dem Agrochemie-Riesen darin vor, Atrazin produziert und verkauft zu haben, obwohl Syngenta gewusst habe, dass die dadurch Wasser verschmutzt werde. Während der Konzern damit „Milliarden von Dollar“ verdient habe, hätten die Kläger die Wasserreinigung zahlen müssen.
Der Agrochemie-Konzern Syngenta schreibt hingegen auf seiner Website, die meisten Wasserversorger hätten nie „signifikante Mengen“ von Atrazin im Wasser gemessen. Niemals sei jemand Atrazin im Wasser in einer Menge ausgesetzt gewesen, dass es einen Einfluss auf die Gesundheit gehabt habe. Dies sei wissenschaftlich bewiesen. Trotz dem fast acht Jahre dauernden Rechtsstreit hätten die Kläger keine anderslautenden Studien vorweisen können.