Die Bildungs-, Kultur- und Sportkommission des Baselbieter Landrats spricht sich für den Zuschuss von 700’000 Franken an das Theater Basel aus. Der Landrat hatte im Dezember ein entsprechendes Budgetpostulat überraschend überwiesen. Wegen formalen Fehlern muss jetzt aber erneut über den Zusatzbetrag abgestimmt werden.
Das Baselbiet und das Theater Basel unterhalten keine unbeschwerte Liebesbeziehung. Mehrere Versuche die Subventionen aus dem Landkanton zu erhöhen, scheiterten in den letzten Jahren im Parlament oder an den Abstimmungsurnen. Umso überraschender war es, dass der Landrat an seiner Sitzung vom 11. Dezember einen Zusatzbetrag von 700’000 Franken an das Theater bewilligte.
Ein entsprechenden Budgetpostulat wurde mit mit 45 zu 42 Stimmen relativ knapp an den Regierungsrat überwiesen, der seinerseits von den Zusatzgeldern nichts wissen wollte. Weil aus Sicht der Regierung für diese Ausgabe eine genügende rechtliche Grundlage fehlte, unterbreitete sie dem Landrat für die 700’000 Franken im März eine neue Vorlage – erneut mit der Empfehlung, diesen abzulehnen.
Alter oder neuer Landrat?
Damit, dass die Landratskommission die Summe nun aber dennoch befürwortet, setzt sie ein Zeichen der Konsequenz. Der Landrat hat die Summe ja bereits bewilligt und muss lediglich aus formalen Gründen nochmals abstimmen. Zum Stimmenverhältnis in der Kommission wollte Kommissionspräsident Paul Wenger keine genauen Angaben machen. Der Entscheid sei relativ knapp gefallen, jedoch mit mehr als einer Stimme Unterschied, sagte er auf Anfrage der sda.
Kommissionspräsident Wenger hofft, dass das Geschäft möglichst bald auf die Traktandenliste des Landrats gesetzt wird. Seiner Ansicht nach soll noch in dieser Legislatur und damit noch vor den Sommerferien über den Zusatzbeitrag entschieden werden. Stimmt der Landrat den 700’000 Franken zu, kann gegen diesen Entscheid aber das Referendum ergriffen werden.
Die Terminierung der Behandlung der Vorlage ist entscheidend. Denn im Sommer treten die neugewählten Landrätinnen und Landräte ihr Amt an, die sich leichter über den Beschluss vom Dezember hinwegsetzen können. Dazu kommt die Tatsache, dass das Kantonsparlament bei den letzten Wahlen weiter nach rechts gerutscht ist, was der Zuwendung zum Dreispartenhaus nicht förderlich ist.