Belgisches Parlament beschliesst Sterbehilfe für todkranke Kinder

Das belgische Parlament hat Sterbehilfe für Kinder legalisiert. Das Abgeordnetenhaus stimmte am Donnerstagabend mit grosser Mehrheit für den Gesetzesplan, der Sterbehilfe für todkranke und schwerst leidende Minderjährige ermöglicht.

Ein belgisches Sterbehilfe-Kit (Bild: sda)

Das belgische Parlament hat Sterbehilfe für Kinder legalisiert. Das Abgeordnetenhaus stimmte am Donnerstagabend mit grosser Mehrheit für den Gesetzesplan, der Sterbehilfe für todkranke und schwerst leidende Minderjährige ermöglicht.

Zuvor hatte das Gesetz, das kein Mindestalter vorsieht, schon den belgischen Senat passiert.

Bei der Abstimmung am Donnerstag votierten nach einer emotionalen Debatte 86 Abgeordnete mit Ja und 44 Abgeordnete mit Nein. Zwölf Parlamentarier enthielten sich der Stimme. Die Annahme war erwartet worden.

Sterbehilfe ist in Belgien bereits seit 2002 für Erwachsene erlaubt, das neue Gesetz weitet sie auf Minderjährige aus. Es gibt keine Altersgrenze, allerdings müssen die Kinder «Urteilsfähigkeit» besitzen.

Die Eltern und Ärzte müssen dem Schritt zustimmen. Nach Schätzungen könnte das Gesetz fünf bis zehn Fälle im Jahr betreffen.

Belgien wäre nach Angaben des Parlaments weltweit das erste Land, das die Sterbehilfe auf Kinder und Jugendliche ohne jegliche Altersgrenze ausdehnt. In Europa erlauben zwar auch die Niederlande das Töten von Minderjährigen auf Verlangen, jedoch erst ab 12 Jahren.

Belgiens König Philippe muss das Gesetz noch unterzeichnen, was allgemein erwartet wird.

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