Die im Fall des Vierfachmordes von Rupperswil AG zur Aufklärung des Gewaltverbrechens ausgesetzte Belohnung des Kantons Aargau von 100’000 Franken geht an die Mitarbeitenden der Kantonspolizei und der Staatsanwaltschaft. Das beschloss der Regierungsrat.
Es sei entschieden worden, für die betroffenen Mitarbeitenden als Anerkennung für den immensen Einsatz in den letzten Wochen und Monaten einen Betrag maximal im Umfang der nicht ausbezahlten Belohnung zur Verfügung zustellen. Das sagte der Aargauer Justiz- und Polizeidirektor Urs Hofmann (SP) in einem am Mittwoch vorab veröffentlichten Interview mit der «Schweizer Illustrierten».
Der Regierungsrat hatte im Februar die rekordhohe Belohnung von 100’000 Franken für den entscheidenden Hinweis zur Aufklärung des Vierfachmordes vom 21. Dezember ausgesetzt. Der geständige Täter, ein 33-jähriger Schweizer aus Rupperswil, wurde am vergangenen Donnerstag in Aarau verhaftet.
Hofmann sagte auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda, es sei noch offen, ob das Geld in die Teamkasse fliesse oder den einzelnen Mitarbeitenden ausbezahlt werde. Man berate dies mit den Vorgesetzten. Der Regierungsrat habe, auch auf Anregung aus der Bevölkerung, am Mittwoch den Grundsatzentscheid gefällt, die Summe von 100’000 Franken zur Verfügung zu stellen.
Viele Überstunden geleistet
Regierungsrat Hofmann sagte im Interview weiter, die 40 Leute der Sonderkommission seien nonstopp an der Arbeit gewesen. «Sie gingen sehr systematisch vor. So gab es eine Gruppe, die unabhängig von den anderen die bisherigen Resultate immer wieder kritisch hinterfragte. Diese Übungsanlage war ein wichtiger Schlüssel zum Erfolg.»
Bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft seien zum Teil mehr Überstunden als offizielle Arbeitsstunden geleistet worden. «An Heiligabend haben über 100 Polizisten klaglos den gesamten Güsel von Rupperswil durchsucht», sagte der Justiz- und Polizeidirektor. Er habe bei der Polizei und Staatsanwaltschaft immer den unbedingten Willen zum Erfolg gespurt.
Der SP-Politiker wies im Interview darauf hin, man müsse bei der Aufklärung eines solch schweren Verbrechens auch die elektronischen Daten überprüfen können. «Da wäre übermässiger Datenschutz fehl am Platz», sagte er: «Das hat mit Bespitzelung nichts zu tun.»