Kinderrechte werden bei der Anwendung von Migrationsrecht nur ungenügend umgesetzt. Zu diesem Ergebnis kommt ein Bericht der Schweizerischen Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht (SBAA). Die Beobachtungsstelle hat insgesamt 16 Fälle dokumentiert.
Die hohen Hürden und die kurze Nachzugsfrist beim Familiennachzug bereiteten in der Praxis Probleme, schreibt die SBAA in einer Medienmitteilung vom Mittwoch. In einem dokumentierten Fall seien etwa Geschwister getrennt worden, weil bei einem Kind der Familiennachzug bewilligt worden sei, beim anderen hingegen nicht.
In einem anderen Fall habe eine Mutter ihre Tochter nicht in die Schweiz holen können, obwohl ihr Kind im Heimatland sexuell missbraucht worden sei. Dies sei aber nicht als «wichtiger familiärer Grund» anerkannt worden.
In weiteren Fällen seien Familienväter aufgrund eines negativen Asylentscheides ausgeschafft worden, obwohl sie in der Schweiz in einer Beziehung leben und Kinder haben. «Bei all diesen Fällen wurde das Recht der Kinder auf ein Familienleben verletzt. Es ist unabdingbar, dass die Behörden bei Verdacht auf wichtige familiäre Gründe die Kinder anhören», schreibt die SBAA.
Verweis auf UNO-Konvention
Die Beobachtungsstelle verweist auf die UNO-Kinderrechtskonvention, welche in der Schweiz seit 1997 in Kraft ist. Die Schweiz ist gemäss der Konvention verpflichtet, ein Kind anzuhören, seine Meinung angemessen und seinem Alter und Reife entsprechend zu berücksichtigen.
«In der Schweiz werden aber die migrationspolitischen Interessen sehr oft höher gewichtet als die legitimen Interessen der Kinder», lässt sich SBAA-Präsidentin Ruth-Gaby Vermot-Mangold in der Mitteilung zitieren.