Bergkantone gehen auf Konfrontationskurs

Die Gebirgskantone suchen die Kraftprobe mit Bundesrätin Doris Leuthard. Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) erwägt, eigene Richtlinien zur Umsetzung der Zweitwohnungs-Initiative zu erlassen.

Ferienwohnungen in Brigels in der Bündner Surselva (Bild: sda)

Die Gebirgskantone suchen die Kraftprobe mit Bundesrätin Doris Leuthard. Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) erwägt, eigene Richtlinien zur Umsetzung der Zweitwohnungs-Initiative zu erlassen.

Stein des Anstosses sind die Baugesuche, die noch dieses Jahr eingereicht und genehmigt werden könnten. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hatte vergangene Woche Leitlinien zur vorläufigen Anwendung der neuen Verfassungsbestimmung erlassen.

Gebirgskantone erzürnt

Darin wird den Gemeinden unter anderem empfohlen, Baugesuche im Zweifelsfall zu sistieren. Dies entspricht der Auffassung von UVEK-Vorsteherin Leuthard, wonach der Verfassungsartikel noch am Abstimmungssonntag am 11. März in Kraft getreten ist. Die Regelungen für die Zeit bis zum Inkrafttreten der Ausführungsbestimmungen müssten aber noch erarbeitet werden.

Damit zog Leuthard den Zorn der Gebirgskantone auf sich. Diese wollen die Übergangsbestimmungen der Initiative so verstanden wissen, dass bis Ende Jahr auch in Gemeinden mit mehr als 20 Prozent Zweitwohnungen noch Baubewilligungen erteilt werden können.

Diese Auffassung werde von der Schweizerischen Vereinigung für Landesplanung und von namhaften Staatsrechtsprofessoren gestützt. Auch das Initiativkomitee habe die Verfassungsbestimmung so interpretiert, heisst es in einer Mitteilung vom Dienstag.

Vom UVEK verlangen die Bergkantone darum einen Rückzug der Leitlinien – ein Ansinnen, das Leuthard via Medien bereits zurückgewiesen hat.

Eigene Empfehlungen

Nun denkt die RKGK darüber nach, eigene Leitlinien zu erlassen. Zentral sei die Frage, wie Baugesuche bis Ende 2012 behandelt werden sollen, sagte der Urner Regierungsrat und RKGK-Präsident Markus Züst gegenüber der Nachrichtenagentur sda.

„Wir sind der Meinung, dass die Sistierung nicht richtig ist.“ Bis Ende 2012 sollen die Gesuche unter bestimmten Voraussetzungen noch behandelt werden dürfen. Über den genauen Inhalt der Leitlinien wollen die Gebirgskantone an einer Sondersitzung Anfang April beraten.

Beim UVEK lässt man sich durch das Vorgehen der RKGK nicht aus der Ruhe bringen. „Wir nehmen die Mitteilung zur Kenntnis“, sagte Sprecher Dominique Bugnon auf Anfrage. Zur Klärung der aufgeworfenen Fragen sei eine Arbeitsgruppe eingesetzt worden, die nun erst einmal ihre Arbeit aufnehmen müsse.

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