Die Fälle von Weinpanscherei in den letzten Jahren rufen nun auch den Bund auf den Plan. In einem Bericht schlägt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) vor, die Kontrollen und den Informationsaustausch zwischen Bund und Kantonen zu verbessern.
Mit dem Bericht reagiert der Bund auf Skandale wie die Affäre um den Weinhändler Dominique Giroud. Dieser wurde unter anderem beschuldigt, zwischen 2006 und 2009 über 350’000 Liter Wein unerlaubt gemischt zu haben.
Das Verfahren gegen Giroud wurde zwar später eingestellt. Trotzdem verständigten sich die Schweizer Weinhandelskontrolle und die Kantonschemiker auf einen besseren Datenaustausch und gemeinsame Kontrollen. Aktiv wurden auch einzelne Kantone.
Der Bericht des BLW bestätigt nun die bekannten Lücken bei der Weinkontrolle. Einer effizienten und wirksamen Kontrolle im Wege stehen vor allem die verzettelte Struktur der Kontrollorgane und das nicht mehr zeitgemässe Informatiksystem.
Grosse Unterschiede zwischen den Kantonen macht der Bericht bei der Weinlesekontrolle aus, die das Traubengut vom Rebberg bis zum Abpressen im Kelterbetrieb abdeckt. Einige Kantone verfügten über ein wirkungsvolles System, während andere Lücken aufwiesen, heisst es in dem Bericht. Das BLW schlägt deshalb vor, die Oberaufsicht des Bundes in diesem Bereich auszubauen.
Bei der Weinhandelskontrolle, die von der Weinproduktion bis zum Verkauf an den Endkunden reicht, nehmen gleich sieben Stellen die Kontrollaufgaben wahr. Aus Sicht des BLW sollten die Inspektionstätigkeiten in einem einzigen Organ auf nationaler Ebene zusammengefasst werden.
Gestützt auf den Bericht konkretisiert das BLW nun mögliche Massnahmen. Diese würden frühestens 2018 in Kraft treten. Der Anspruch des Bundesamtes ist dabei klar: «Auch in Zukunft muss garantiert werden, dass das, was auf der Weinetikette steht, tatsächlich dem Flascheninhalt entspricht.»