Nach den tödlichen Schüssen auf einen mit einer Spielzeugpistole herumfuchtelnden schwarzen Teenager in Cleveland hat der Staatsanwalt am Samstag die Ergebnisse einer Polizeiuntersuchung zum Fall veröffentlicht. Der Schütze soll demnach aus Notwehr gehandelt haben.
Der zwölfjährige Junge war Ende November in einer Parkanlage in Cleveland erschossen worden. Die Polizisten hielten eine Waffenattrappe, die der Junge in den Händen hielt, nach eigenen Angaben für echt.
Der nun veröffentlichte Polizeibericht stützt sich unter anderem auf die Aussage eines FBI-Ermittlers, der nach den den tödlichen Schüssen mit dem Polizisten gesprochen hatte. «Er wirkte wie ein Mann, der in eine sehr schwierige Situation geraten war und eine sehr schnelle Entscheidung treffen musste», berichtete er den Ermittlern.
«Verstörter» Polizist
Der Polizist habe den Jungen mit der Waffe gesehen und geglaubt, dass er getötet oder schwer verletzt werden könne. Darauf habe er «reagiert». Nach den tödlichen Schüssen habe er «verstört» gewirkt, heisst es weiter. Der FBI-Ermittler musste den Polizisten demnach nicht zum Reden bringen, weil er von sich aus Auskunft gab.
Die tödlichen Schüsse auf Tamir Rice waren einer von vielen Vorfällen, bei denen weisse US-Polizisten in den vergangenen Monaten unbewaffnete Afroamerikaner erschossen. Sie lösten damit landesweit immer wieder Proteste gegen Rassismus und Polizeigewalt aus.
Der Fall habe einige «wichtige Frage» aufgeworfen, erklärte der Staatsanwalt von Cuyahoga County, Timothy McGinty, bei der Veröffentlichung des Berichts. Für eine «intelligente Debatte» über diese Fragen sei Transparenz unbedingt notwendig.
Richter für Anklage
Der Bericht wird nun einer sogenannten Grand Jury vorgelegt, die darüber entscheiden muss, ob gegen die beiden beteiligten Polizisten Anklage erhoben wird. Am Donnerstag hatte ein Gericht die Einleitung eines Strafverfahrens gegen die beiden Polizisten empfohlen. Er sehe die Grundlage für eine Anklage, erklärte der Richter Ronald Adrine.
Für den Todesschützen zog er unter anderem eine Anklage wegen Totschlags in Betracht. Für eine Anklageerhebung ist laut Gesetz aber letztlich nicht das Gericht zuständig, sondern die Staatsanwaltschaft. Bis zu einer endgültigen Entscheidung über eine Anklageerhebung können noch Monate vergehen.