Deutschland erhöht den Druck auf den italienischen Autokonzern Fiat. Der Verdacht: Auch in Fiat-Modellen könnte es eine illegale Abschaltvorrichtung bei der Abgasreinigung geben.
Wegen auffälliger Abgaswerte bei Modellen des Autokonzerns Fiat Chrysler schaltet das deutsche Bundesverkehrsministerium jetzt die italienischen Behörden für weitere Konsequenzen ein. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) habe Messergebnisse zu Fiat-Fahrzeugen den zuständigen italienischen Typzulassungsbehörden und der EU-Kommission übermittelt, sagte ein Ministeriumssprecher am Sonntag. Die Behörden seien aufgefordert, Massnahmen zu ergreifen.
Unzulässige Abschalteinrichtung
Konkret geht es um den Verdacht, dass die Abgasreinigung bei einigen Fiat-Modellen nach einer bestimmten Zeit heruntergeregelt wird. Nach Informationen der «Bild am Sonntag» bestätigte sich in Prüfungen des KBA, dass dies jeweils nach 22 Minuten geschehe – Abgastests dauern im Schnitt 20 Minuten.
Damit sei «ein hinreichender Nachweis einer unzulässigen Abschalteinrichtung» erbracht, heisse es in einem Bericht des KBA. Fiat Chrysler teilte auf Anfrage der Zeitung mit, man gebe zu diesem Themenkomplex öffentlich keine Stellungnahme ab.
Einen Termin mit der von Verkehrsminister Alexander Dobrindt infolge des VW-Abgas-Skandals eingesetzten Untersuchungskommission hatte Fiat Chrysler am vergangenen Donnerstag platzen lassen. Fiat habe in einem Anwaltsschreiben mitgeteilt, allein italienische Behörden seien für die Frage zuständig, ob Fiat-Fahrzeuge die europarechtlichen Abgas-Vorschriften einhalten, hiess es.
«Dieses unkooperative Verhalten von Fiat ist völlig unverständlich», hatte Dobrindt kritisiert. Es gebe Zweifel, ob die Vorschriften zur Typgenehmigung eingehalten worden seien. Bei einem Widerruf der Typgenehmigung droht ein Verkaufsstopp für die betroffene Modelle.
Vielbeachtetes Gerichtsurteil
Weite Teile der Autobranche stehen derzeit wegen erhöhter Abgaswerte unter Druck. Auslöser war der Abgasskandal bei VW. Volkswagen hatte mit einer Software Abgastests bei Dieselfahrzeugen manipuliert.
Ein Gericht hat im Fall VW erstmals einen Autohändler dazu verpflichtet, das manipulierte Fahrzeug zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten. Das Urteil des Landgerichts München sei am vergangenen Dienstag ergangen, wie «Stern TV» berichtete. Es handele sich um einen Seat, dessen Motor mit der Betrugssoftware ausgestattet sei. Geklagt hatte ein Ehepaar aus München.
Volkswagen bestätigte am Wochenende das Urteil. Der Händler werde in Absprache mit dem Konzern Berufung einlegen, hiess es. Entscheidungen anderer Gerichte legten nahe, dass es für die Besitzer der Autos zumutbar sei, die Umrüstung abzuwarten. Die Fahrzeuge könnten bis dahin ohne Einschränkungen im Strassenverkehr genutzt werden.
Laut Volkswagen sind deutschlandweit bislang neun Urteile zur Thematik ergangen. Acht unterschiedliche Landgerichte hätten die Klagen der Autobesitzer abgewiesen. Nur das Landgericht München habe in erster Instanz der Klage gegen einen Händler stattgegeben.
Krise zieht weitere Kreise
Zur Problematik stehen weitere Entscheidungen an. Am Landgericht Braunschweig sind im Zuge des Abgas-Skandals bislang 46 Klagen von Autobesitzern eingereicht worden. Am 24. Mai soll es ein Urteil im Prozess eines Audi-Besitzers gegen ein Autohaus geben.
Die Abgasaffäre dreht sich zunehmend auch um zu hohe Werte beim Spritverbrauch und CO2-Ausstoss. Bei Nachmessungen im Auftrag des Verkehrsministeriums sind bei 30 Automodellen auffällig hohe CO2-Emissionen gemessen worden. Um welche Modelle es sich handelt, wurde vom Ministerium zunächst nicht öffentlich gemacht.