Berlin will mit Gesetzesreform Strompreisanstieg stoppen

Mit einer Kürzung der Ökostromförderung will die deutsche Regierung den starken Anstieg der Stromkosten in den vergangenen Jahren stoppen. Eine entsprechende Gesetzes-Novelle beschloss das Kabinett am Dienstag.

Windenergieanlage neben Hochspannungsmast nahe Brunsbüttel (Bild: sda)

Mit einer Kürzung der Ökostromförderung will die deutsche Regierung den starken Anstieg der Stromkosten in den vergangenen Jahren stoppen. Eine entsprechende Gesetzes-Novelle beschloss das Kabinett am Dienstag.

Zugleich wurde am Dienstag bekannt, dass es eine Einigung zwischen Brüssel und Berlin in der strittigen Frage der deutschen Industriestrom-Rabatte gibt. Demnach können Aluminiumhütten, Stahlwerke und andere energieintensive Branchen weiterhin von den Förderkosten für erneuerbare Energien befreit werden. So sollen 800’000 Arbeitsplätze gesichert werden.

„Rund hundert Tage nach Regierungsbeginn hat die Bundesregierung heute für einen Neustart der Energiewende in Deutschland gesorgt“, sagte Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel nach der Kabinettssitzung vor den Medien. Unter Energiewende wird in Deutschland die Umstellung der Stromversorgung auf erneuerbare Energie nach dem 2011 beschlossenen Atomausstieg verstanden.

Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) aus dem Jahr 2000 solle „die Dynamik des Anstiegs“ der Strompreise gebrochen werden, sagte Gabriel weiter. „Was wir nicht versprechen können ist, dass die Strompreise in Deutschland sinken“, warnte der Vizekanzler.

Milliarden-Subventionen

Die erneuerbaren Energien aus Wind, Sonne oder Biomasse werden in Deutschland allein in diesem Jahr mit rund 23 Milliarden Euro subventioniert. Bezahlt wird dies über eine so genannte Umlage, die den Konsumenten auf die Stromrechnung aufgeschlagen wird. In diesem Jahr sind es 6,24 Cent pro Kilowattstunde – 75 Prozent mehr als 2012.

Energieintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, sind in Deutschland weitestgehend von der Umlage befreit, die Rabatte summieren sich auf 5,1 Milliarden Euro pro Jahr. Die EU-Kommission hatte deshalb im Dezember ein Beihilfeverfahren gegen Deutschland eingeleitet.

Am Mittwoch will EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia nun seine Leitlinien für das künftige EU-Rabattsystem bei der Ökostrom-Förderung vorstellen.

Weniger Betriebe von Umlage ausgenommen

Gabriel sagte, dass künftig statt 2100 nur noch rund 1600 Betriebe in Deutschland von der Umlage freigestellt würden. „Es sind Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen und sehr hohe Energiekosten haben“, sagte der Minister.

In der am Dienstag beschlossenen EEG-Novelle ist unter anderem vorgesehen, die Subventionen für Windkraftanlagen an Land zu kürzen. Die Förderung soll auf 2500 Megawatt neuer Kapazität pro Jahr begrenzt werden. Dies ist allerdings ein schon jetzt kostengünstiger Sektor, der bald ganz ohne Zuschüsse auskommen dürfte.

Bei der Biomasse wird der Zubau auf 100 Megawatt begrenzt. Was darüber hinaus geht, wird nicht mehr gefördert. Bei Windparks auf hoher See wird das Ausbauziel jetzt auf 6500 Megawatt statt 10 000 Megawatt bis 2020 begrenzt.

In einem Eckpunktepapier vom Januar hatte Gabriel bei der Windenergie an Land und der Biomasse weitergehende Kürzungen vorgesehen. Damit war er aber auf den erbitterten Widerstand mehrerer Bundesländer gestossen, die das ganze Vorhaben im Bundesrat (Länderkammer) hätten blockieren können.

Ein Viertel erneuerbare Energie

In Deutschland stammten im vorigen Jahr rund 25 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien. An erster Stelle stand die Windkraft mit 53,4 Milliarden Kilowattstunden oder 8,4 Prozent der gesamten Stromerzeugung. Dahinter folgten Biomasse (6,7 Prozent), Photovoltaik (4,7 Prozent) und Wasserkraft (3,4 Prozent).

Bis 2025 sollen in Deutschland nach den Vorgaben des Wirtschaftsministeriums 40 bis 45 Prozent und 2035 dann 55 bis 60 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Quellen stammen.

Über den Gesetzentwurf müssen jetzt Bundestag und Bundesrat beraten. Im August soll das Gesetz in Kraft treten. Die EU-Vorgaben sollen im parlamentarischen Verfahren eingearbeitet werden.

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