Die Berliner Staatsanwaltschaft wird gegen den deutschen Bundespräsidenten Christian Wulff kein Strafverfahren wegen seines umstrittenen Anrufs bei „Bild“-Chefredaktor Kai Diekmann einleiten.
Die auf Diekmanns Mailbox hinterlassene Nachricht begründe nicht den Anfangsverdacht der versuchten Nötigung, erklärte der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, am Dienstag.
Die Drohung Wulffs mit einem „Bruch“ und einem „Krieg“ im Verhältnis zur „Bild“-Zeitung für den Fall der Veröffentlichung des Berichtes zur Kreditaffäre sei „allenfalls als eine straflose allgemeine Warnung anzusehen“, erklärte Steltner.
Auch die Drohung eines Strafantrages gegen Journalisten erfülle nicht den Anfangsverdacht einer Nötigung. Die Drohung mit einer Strafanzeige sei grundsätzlich zulässig.
Wulff war nach den Berichten über seinen Anruf bei Diekmann von einem namentlich nicht von der Justiz genannten Dritten wegen versuchter Nötigung angezeigt worden. Der Präsident hatte mit dem Anruf bei Diekmann am Vorabend der Veröffentlichung des „Bild“-Berichtes Mitte Dezember eine Verschiebung erreichen wollen. Später entschuldigte sich Wulff für den Anruf, öffentlich auch in dem Fernsehinterview mit ARD und ZDF.